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Oktober 09/1999
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SCHILY VOR DEM INNENAUSSCHUSS:

Abschiebestopp sollte nicht missverstanden werden

(in) Der Grundsatz: "Keine Abschiebung um jeden Preis" darf nicht als erneute Diskussion über das ‚Ob' einer Abschiebung missverstanden werden, erklärte Innenminister Schily im Innenausschuss zu Konsquenzen für Polizei und BGS aus dem Tod des sudanesischen Staatsangehörigen Ageeb im Mai dieses Jahres.

Es dürfe keinesfalls der Eindruck vermittelt werden, besonders gewalttätige und wehrhafte Personen könnten bei einer Abschiebung durch ihr Verhalten mit der Aussetzung oder Aufhebung des Abschiebeverfahrens belohnt werden.

Die übergreifende Zustimmung zur Aussetzung des Abschiebeverfahrens nach dem Todesfall sei – so der Innenminister – erfolgt, um eine ordentliche Klärung des Vorfalls zu erreichen, um notwendige Änderungen in der Abschiebepraxis zu gewährleisten und um die überwiegend jungen Beamten des BGS bei ihrer Aufgabenwahrnehmung vom Druck des Ermittlungsverfahrens zu entlasten.

Auf die Fragen, welche Änderungen der Abschiebepraxis es gebe, ob weiterhin Integralhelme verwendet würden, wie eine Abschiebung in den Reihen "praktisch" erfolgen könne, wenn sich der Häftling mit Händen, Füßen und Zähnen wehre und welche Rechte BGS­Beamte in Flugzeugen hätten, betonte der Minister, dass es "keine Rückführung um jeden Preis" geben dürfe. Die freie Atmung abgeschobener Personen müsse unbedingt gewährleistet sein. Im Übrigen werde die Berücksichtigung einschlägiger Symptome von Atmungsproblemen künftig durch entsprechende Schulung und Fortbildung vermittelt.

Damit sei das Recht der Beamten zur gewaltsamen Durchsetzung der staatlichen Ordnung keinesfalls in Frage gestellt, betonte Schily. Der Minister wies aber auch darauf hin, dass dies nicht gelten könne, um Übergriffe von Beamten gegenüber Abschiebepersonen zu rechtfertigen. Jede Person, gleichgültig ob sie sich zur Wehr setze oder im Vorwurf krimineller Tätigkeit stehe, habe das Recht auf korrekte Behandlung, habe das Recht auf Unversehrtheit und Leben – unbenommen aller Vorwürfe, die gegen sie erhoben würden.

Zur Rechtslage flugbegleitender BGS­Beamter führte der Minister aus, es gebe mit dem Schließen der Flugzeugtür ein absolutes Weisungsgebot des Piloten. Hinsichtlich dieser Weisungshoheit sehe man in der Benutzung von Linienflügen keine gute Lösung und präferiere deshalb künftig die Rückführung mit gesonderten Charterflügen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9909/9909051a
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