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Oktober 09/1999
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LASTENAUSGLEICH

Ansprüche begrenzen

(in) Auf Empfehlung des Innenausschusses (14/1729) verabschiedete der Deutsche Bundestag am 7. Oktober den Bundesratsentwurf zur Einschränkung der Ansprüche nach dem Lastenausgleichsrecht (14/866).

Der Innenausschuss hatte die Entwurfsvorlage aus dem Bundesrat am Tag zuvor einstimmig gebilligt. Die Vertretung der Bundesländer sprach sich mit ihrer Vorlage für die Begrenzung der Ansprüche aus, zum einen wegen des Alters der zu begünstigenden Personen, zum anderen weil deren Altersversorgung sichergestellt sei.

In den Fällen noch laufender Kriegsschadensrenten seien Regelungen für die abschließende Anrechnung künftiger Leistungen erforderlich, die mit dem Gesetzentwurf verfolgt würde.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9909/9909051c
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