VERKEHRS UND BAUMINISTERIUM Bei Fernstraßen mittelfristig mehr als 95 Millionen DM einsparen(hh) Mit der Mehrheit von SPD und Bündnis 90/Die Grünen hat der Bundestag am 25. November den Haushalt für Verkehr, Bau und Wohnungswesen gebilligt. Von den nunmehr veranschlagten Ausgaben in Höhe von 49,72 Milliarden DM sollen 26,11 Milliarden DM für Investitionen und 19,26 Milliarden DM für Zuweisungen und Zuschüsse zur Verfügung stehen. 2,48 Milliarden DM sind für Verwaltungsausgaben und 2,06 Milliarden DM für Personalausgaben eingeplant. Insgesamt hat das Parlament den Plafond gegenüber dem Regierungsentwurf um rund 25,18 Millionen DM zurückgeführt.
Bei den Eisenbahnen des Bundes beließ es das Parlament bei den Ansätzen im Regierungsentwurf. So sind dafür weiterhin insgesamt 21,37 Milliarden DM vorgesehen. Höhere Ausgaben entstehen insbesondere bei der Erstattung von Verwaltungsausgaben des Bundeseisenbahnvermögens, die im laufenden Jahr mit 6,81 Milliarden DM, für 2000 hingegen mit 11,24 Milliarden DM veranschlagt sind. Der Beitrag des Bundes an die Deutsche Bahn AG (DB AG), damit diese Investitionen in das Sachanlagevermögen der ehemaligen Reichsbahn nachholen kann, wird mit 3,63 Milliarden DM (3,67 Milliarden DM) beziffert. Beim Zuschuss zum Personalaufwand der DB AG aufgrund des technischbetrieblichen Rückstandes im Bereich der früheren Reichsbahn rechnet die Regierung mit Ausgaben von 1,53 Milliarden DM (1,96 Milliarden DM). Als Beitrag des Bundes an die DB AG zu den ökologischen Altlasten und zum erhöhten Materialaufwand im Bereich der früheren Reichsbahn sind statt 1,19 Milliarden DM im laufenden Jahr nunmehr 910 Millionen DM vorgesehen. Gerechnet wird zudem mit Ausgaben für (rückzahlbare) zinslose Darlehen für Investitionen in die Schienenwege von 1,31 Milliarden DM (1,28 Milliarden DM) sowie mit Ausgaben in Höhe von 1,75 Milliarden DM (1,65 Milliarden DM) für (nicht zurückzuzahlende) Baukostenzuschüsse für den gleichen Zweck. Keine Mehrheit fand ein Änderungsantrag der CDU/CSU (14/2184), die Baukostenzuschüsse um 50 Millionen DM auf 1,8 Milliarden DM zu erhöhen und diese zusätzlichen Mittel für den Weiterbau der Neu und Ausbaustrecke von Nürnberg nach Erfurt sowie von Erfurt nach Leipzig/Halle (Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 8) zu verwenden. Ohne Erfolg blieb auch die F.D.P. mit einem Entschließungsantrag (14/2148), die Regierung aufzufordern, sich für den Bau der Transrapidstrecke zwischen Berlin und Hamburg einzusetzen. Die PDS wiederum versuchte ebenso vergeblich mit einem Änderungsantrag (14/2170), den Titel für die Magnetschwebebahn im Verkehrshaushalt um 858,99 Millionen DM auf 20 Millionen DM zur Abwicklung des Projekts abzusenken. Im Kapitel Bundesfernstraßen beschloss das Parlament mit der Mehrheit der Koalition, bei zulässigen Ausgaben von 9,96 Milliarden DM in 2000 die Verpflichtungsermächtigungen um 95,2 Millionen DM abzusenken. Nicht durchsetzen konnten sich CDU/CSU (14/2182) und F.D.P. (14/2171), die in getrennten Initiativen beantragt hatten, den Etatansatz für Bedarfsplanmaßnahmen bei den Bundesautobahnen um rund 264 Millionen DM zu erhöhen, um die Kürzungen gegenüber dem Mittelansatz für das laufende Haushaltsjahr zurückzunehmen. Der Änderungsantrag der Union enthielt zudem einen Vorstoß, die gleiche Summe auch für Bedarfsplanmaßnahmen bei den Fernstraßen bereitzustellen und den Titel entsprechend auf 1,48 Milliarden DM zu erhöhen. Auch dieses Ansinnen wies der Bundestag mehrheitlich zurück. Beschlossen wurde stattdessen, den Baransatz beizubehalten, jedoch die Verpflichtungsermächtigung um 67,5 Millionen DM abzusenken. Für den Erwerb privat finanzierter Bundesautobahnabschnitte stellte der Bundestag einvernehmlich weitere Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von zusätzlichen 95,2 Millionen DM, für Bundesstraßen 67,5 Millionen DM bereit. Die Regierung wurde zudem ermächtigt, den Straßenbauplan nach dem Ergebnis des Haushaltsplanes 1999 zu berichtigen und im Rahmen des Solls für das Jahr 2000 in Einzelheiten dem Baufortschritt und den verkehrlichen Notwendigkeiten anzupassen sowie die jeweiligen Gesamtkosten erforderlichenfalls festzuschreiben Unverändert blieb im Etat 2000 der Ansatz für Wohngeldzahlungen. Hier sind 1,85 Milliarden DM vorgesehen. Dieser deutlich abgesenkte Titel erklärt sich aus dem im Rahmen der Wohngeldnovelle vom Parlament beschlossenen Rückzug des Bundes aus dem pauschalierten Wohngeld (siehe Blickpunkt Bundestag 10/99, S. 24). Der Bundestag wies erneute Versuche sowohl der CDU/CSU (14/2183) als auch der PDS (14/2170) zurück, diesen Ansatz um 2,18 Milliarden DM (Union) bzw. 3,03 Milliarden DM (PDS) zu erhöhen. Der soziale Wohnungsbau soll gegenüber den Vorstellungen der Regierung unverändert mit 2,05 Milliarden DM gefördert werden. Davon entfallen auf Zuweisungen für Investitionen in den alten Ländern 857,58 Millionen DM und in den neuen Ländern 659,93 Millionen DM. Für Zinszuschüsse im Rahmen des WohnraumModernisierungsprogramms der Kreditanstalt für Wiederaufbau für die neuen Länder stehen 1,35 Milliarden DM bereit. Das Programm dient der kreditfinanzierten Modernisierung und Instandsetzung bei vermietetem und eigengenutztem Wohnraum sowie von Aus, An und Umbauten zur Schaffung zusätzlicher Mietwohnungen in ostdeutschen Gebäuden. Für Prämien nach dem WohnungsbauPrämiengesetz ist 1 Milliarde DM eingeplant. Nicht durchsetzen konnte sich außerdem die CDU/CSU mit einer Initiative (21/2181), die Zuweisungen zur Förderung städtebaulicher Sanierungs und Entwicklungsmaßnahmen in den alten Ländern um 200 Millionen DM auf 280 Millionen DM und in den neuen Ländern um 100 Millionen DM auf 616,8 Millionen DM zu erhöhen (14/1400 - Epl. 12, 14/1912, 14/1922, 14/1923, 14/1924). |