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Dezember 11/1999
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WIRTSCHAFTLICHE ZUSAMMENARBEIT

Haushälter heben den Etat für das Jahr 2000 leicht an

(hh) Nach den Beratungen im Haushaltsausschuss kann das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Epl. 23) im Jahr 2000 rund 7,1 Milliarden DM ausgeben. Die Regierung hatte in ihrem Entwurf 7,09 Milliarden DM eingestellt. Trotz der Anhebung durch das Parlament liegt der Ansatz noch unter dem des Jahres 1999, wo für die Gesamtausgaben 7,76 Milliarden DM ausgewiesen waren. Auch die Einnahmen dieses Einzelplans sind mit 1,58 Milliarden DM gegenüber 1999 (1,74 Milliarden DM) niedriger veranschlagt. Die Verpflichtungsermächtigungen wurden ebenfalls zurückgefahren: Für das Jahr 2000 sind 3,81 Milliarden DM eingestellt, im Vorjahr waren es 7,56 Milliarden DM.

Im Haushaltsjahr 2000 wird - wie in den Vorjahren - das meiste Geld für Investitionen benötigt. Dafür stehen nun 5,48 Milliarden DM (1999: 6 Milliarden DM) bereit. An zweiter Stelle folgen die Zuweisungen und Zuschüsse, für die 1,53 Milliarden DM (1,67 Milliarden DM) ausgewiesen sind. Die Personalausgaben sind mit 58,73 Millionen DM (57,32 Millionen DM) veranschlagt, und für die sächliche Verwaltung stehen 30,91 Millionen DM (24,09 Millionen DM) bereit.

Einzelplan 23
(in Milliarden DM) 2000 1999
Ausgaben 7,1 7,76
Einnahmen 1,58 1,74
Verpflichtungs­
ermächtigungen
3,81 7,56

Die größten Änderungen dieses Einzelplans hat der Haushaltsausschuss bei den Allgemeinen Bewilligungen vorgenommen. So wurde der Mittelansatz für die berufliche Aus­ und Fortbildung von Angehörigen der Entwicklungsländer, die mit 142 Millionen DM bestückt war, durch die Abgeordneten auf 152 Millionen DM angehoben. Die Förderung der entwicklungspolitischen Bildung wurde von 4,8 Millionen DM auf 5,8 Millionen DM erhöht. Im Sinne einer Zusammenfassung der Beiträge an die Vereinten Nationen, ihrer Sonderorganisationen sowie anderer internationaler Einrichtungen und nicht nationaler Nichtregierungsorganisationen beschloss das Parlament zudem, im Einzelplan 23 einen neuen Titel einzurichten und diesen mit einem Baransatz von 139,26 Millionen DM zu versehen sowie mit Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2001 bis 2004 in Höhe von 25 Millionen DM.

Einen Aufwuchs erfuhr darüber hinaus der zivile Friedensdienst, der von 7,5 Millionen DM Baransatz auf 17,5 Millionen DM angehoben wurde. Die Verpflichtungsermächtigung wurde von 10 Millionen DM auf 20 Millionen DM erhöht. Eine weitere Veränderung gab es bei der Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der politischen Stiftungen. Die dort eingestellten 274,92 Millionen DM wurden auf 289,92 Millionen DM angehoben. Damit liegt der Ansatz aber immer noch unter dem des Vorjahres, als 302,62 Millionen DM dafür bereit standen.

Von 60 Millionen DM auf 50 Millionen DM zurückgefahren wurde der Beitrag zur Weltausstellung Expo 2000. Reduziert wurde darüber hinaus der Beitrag der Bundesrepublik Deutschland zu den europäischen Entwicklungsfonds der Europäischen Union (Abkommen von Lomé). Die Regierung hatte dafür 954,13 Millionen DM ausgewiesen, kann nun aber nur noch über 889,13 Millionen DM verfügen. Angehoben wurde im Gegenzug der Ansatz für die Förderung entwicklungspolitischer Vorhaben der Kirchen in Entwicklungsländern. Die ursprünglich vorgesehenen 261 Millionen DM wurden auf 275 Millionen DM erhöht und die Verpflichtungsermächtigung für künftige Haushaltsjahre von 183 Millionen DM auf 261 Millionen DM angehoben.

Einen Änderungsantrag der PDS (14/2194) zum Einzelplan 23 hat der Bundestag abgelehnt. Die Fraktion hatte darin gefordert, bei den Allgemeinen Bewilligungen die Mittel für die Förderung der entwicklungspolitischen Bildung, die Mittel für private deutsche Träger sowie die Förderung entwicklungspolitischer Vorhaben der Kirchen in Entwicklungsländern aufzustocken (14/1400 - Epl. 23, 14/1917, 14/1922, 14/1923, 14/1924).

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9911/9911031a
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