UNION SCHEITERT MIT VERLÄNGERUNGSINITIATIVE Ende für Kronzeugenregelung(re) Der Bundestag sich am 3. Dezember dagegen entschieden, die Ende dieses Jahres auslaufende so genannte Kronzeugenregelung bei terroristischen und organisiert begangenen Straftaten zu verlängern. Das Bemühen der CDU/CSU, mit einem Gesetzentwurf (14/1107) darauf zu dringen, deren Geltungsdauer bis zum 31. Dezember 2002 zu verlängern, blieb auf Empfehlung des Rechtsausschusses (14/2259) somit vergeblich. Mit der Kronzeugenregelung kann Beschuldigten, die über ihren Tatbeitrag hinaus Wissen offenbaren, Vorteile bei der Strafzumessung in Aussicht gestellt werden. Die Union hatte ihre Initiative unter anderem damit begründet, die Kronzeugenregelung für terroristische Straftaten habe die Aufklärung in bestimmten Bereichen erleichtert. SPD und Bündnis 90/Die Grünen verdeutlichten hingegen, die Regelung habe in der Vergangenheit nicht den gewünschten Erfolg gebracht. Sie berge die Gefahr in sich, dass strafrechtliche Ermittlungen nur noch mangelhaft geführt würden, da man sich auf die Aussage von Kronzeugen verlasse. Die Koalition verwies zudem auf negative Erfahrungen in Italien. Keinen Erfolg hatte die F.D.P. mit einem Änderungsantrag (14/2261), die Kronzeugenregelung lediglich bis Ende 2000 zu verlängern. Nach Ansicht der Liberalen hätte dieser Zeitraum genutzt werden können, eine Reform des Kronzeugenrechts zu prüfen. |