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Januar 01/2001
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GESETZENTWURF ANGENOMMEN

Einheitliche Promillegrenze von 0,5 beschlossen

(vb) Die momentan ab 0,8 Promille Alkohol im Blut geltenden Sanktionsmaßnahmen sollen schon bei 0,5 Promille greifen. Dies hat das Plenum am 25. Januar mit den Stimmen der Koalition und der PDS bei Ablehnung von CDU/CSU und F.D.P. beschlossen. Wie in der Beschlussempfehlung (14/5134) vorgesehen, wurde der Gesetzentwurf der Regierung (14/4304) in geänderter Fassung gebilligt. Der bisherige Grenzwert von 0,8 Promille entfällt.

Außerdem wird mit dem Gesetz die Ermächtigung, Halten und Parken in Stadtgebieten zugunsten der Wohnbevölkerung zu regulieren, erweitert. Schließlich enthält das verabschiedete Gesetz eine Ermächtigung, technische Einrichtungen wie Radargeräte zu verbieten. Für erledigt erklärte der Bundestag damit getrennte Koalitionsanträge zum Anwohnerparken (14/1258) und zu Radar- und Laserwarngeräten in Kraftfahrzeugen (14/1351).

Es sei voreilig, eine einheitliche Promillegrenze von 0,5 einzuführen, begründete die Union ihre Zurückweisung des Entwurfs. Die alte Regelung, womit eine spürbare Geldbuße bei einem Blutalkoholgehalt von 0,5 Promille eingeführt worden sei, habe gerade mal zwei Jahre Gültigkeit.

Die Fraktion der SPD bezeichnete die einheitliche Promillegrenze als einen "Schritt in die richtige Richtung". Die Frage sei lediglich, ob die derzeitige, unübersichtliche Differenzierung zwischen 0,5 und 0,8 Promille beibehalten werden solle oder ob mit einem gültigen Grenzwert Klarheit geschaffen werden könne.

Die F.D.P. entgegnete, die Problemgruppe der "fahrenden Trinker", die sich auch nach dem Genuss von relativ viel Alkohol noch ans Steuer setzen würde, könne mit dieser Neuregelung nicht erreicht werden. Außerdem müsse die Wirkung der jetzigen Gesetzeslage erst noch ausreichend überprüft werden. Die Bündnisgrünen sahen mit der Herabsetzung der Promillegrenze die Möglichkeit, ein Signal zu setzen. Das Problem Alkohol am Steuer könne auf diese Weise zwar nicht beseitigt werden. Man müsse aber ein Zeichen setzen, dass Verstöße früher geahndet würden.

Zurückgewiesen wurden in gleicher Sitzung ein Entschließungsantrag der F.D.P. (14/5154), ein schlüssiges Konzept gegen Alkohol am Steuer zu entwickeln, und ein Änderungsantrag der Union (14/5152), mit dem Ziel, bei der alten Regelung zu bleiben.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0101/0101026c
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