ANTWORT AUF GROSSE ANFRAGE DER CDU/CSU Außenstände lasten auf Baufirmen(re) Die Bundesregierung hält es für zutreffend, dass vor allem das kleine und mittelständische Bauhandwerk von hohen Außenständen betroffen ist. Dies geht aus ihrer Antwort (14/5070) auf eine Große Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (14/4182) hervor. Die durch schlechte Zahlungsmoral entstehenden hohen Außenstände seien zu einem existenziellen Problem vieler kleiner und mittelständischer Betriebe geworden. Aus diesem Grund sei das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen verabschiedet worden, das am 1. Mai letzten Jahres in Kraft getreten sei. Keine verlässlichen Zahlen hat die Regierung nach eigenen Angaben darüber, ob Unternehmen in den neuen Ländern mehr Forderungsausfälle erleiden als Unternehmen in den alten Ländern. Allerdings würden Unternehmen mit einer geringen Eigenkapitaldecke in der Regel von Forderungsausfällen schwerer getroffen als solche mit besserer Eigenkapitalausstattung. Die Forderungsausfälle im Bausektor seien vor allem auf Streitigkeiten über Mängel der erbrachten Bauleistungen sowie darauf zurückzuführen, dass dem Auftraggeber oft wegen einer Verschlechterung seiner wirtschaftlichen Lage und wegen Forderungsausfällen das Geld zur Begleichung fälliger Rechnungen fehle. Dagegen teilt die Regierung nicht die Auffassung, die bestehenden rechtlichen Instrumentarien im Bauhandwerk würden der Interessenlage der Vertragsparteien nicht gerecht. Sie verweist dazu unter anderem auf die Möglichkeit des Auftragnehmers, Abschlagszahlung für abgeschlossene Teile eines Werks und für Material zu verlangen. |