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Januar 01/2001
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Adoptionsabkommen national umsetzen

(re) Zum Haager Adoptionsabkommen aus dem Jahre 1993 soll die Bundesregierung ein Ratifikations- sowie ein Ausführungsgesetz vorlegen. Dies fordert die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag (14/4932). Die Abgeordneten erläutern, das Adoptionsabkommen solle gewährleisten, die Rechtslage des Kindes bei internationalen Adoptionen zu verbessern. Mit dem Abkommen sei gewährleistet, dass nur die Kinder adoptiert würden, die in ihrem Heimatland nicht in geeigneter Weise betreut werden könnten.

Viele zur Adoption freigegebene Kinder könnten laut Union derzeit nicht nach Deutschland vermittelt werden, da viele Vertragsstaaten des Abkommens Kinder nur in solche Staaten zur Adoption gäben, welche die Übereinkunft ratifiziert hätten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0101/0101042a
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