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Mai 05/2001
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Pauschalgebühren anheben

(as) Die Regierung plant, die Pauschalgebühren für sozialgerichtliche Verfahren um das Dreifache der heutigen Beträge anzuheben. In einem Gesetzentwurf (14/5943) heißt es, die derzeitigen Pauschalgebühren seien zuletzt 1968 angehoben worden. Die Kostendeckungsquote in der Sozialgerichtsbarkeit betrage zur Zeit lediglich zirka zwei bis drei Prozent und sei damit niedriger als in anderen Gerichtsbarkeiten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0105/0105022b
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