BUNDESTAG VERABSCHIEDET GESETZ
Steuerabzugsregelung soll künftig illegale Betätigung am Bau verhindern
(fi) Der Bundestag hat am 18. Mai einen Gesetzentwurf des Bundesrates zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe (14/4658) in der vom Finanzausschuss am 16. Mai geänderten Fassung (14/6071) einstimmig angenommen. Damit werden in- und ausländische Unternehmen, die eine Bauleistung an einen Auftraggeber erbringen, verpflichtet, diese Leistung vor Beginn beim Finanzamt anzuzeigen. Ferner wird ein Steuerabzug durch den Auftraggeber in Höhe von 15 Prozent des Auftragsvolumens zu Lasten des Auftragnehmers eingeführt.
Die Steuerabzugspflicht tritt erst Anfang des nächsten Jahres in Kraft, das übrige Gesetz mit der Verkündung. Der Steuerabzug entfällt, wenn eine Freistellungsbescheinigung vorgelegt wird oder wenn das Auftragsvolumen im Kalenderjahr 10.000 DM voraussichtlich nicht übersteigt. Bereits im Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 war eine 25-prozentige Abzugssteuer auf Vergütung an ausländische Dienstleistungserbringer eingeführt worden. Diese Regelung war jedoch auf Widerspruch durch die Europäische Kommission gestoßen, weil sie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit widerspreche und die Dienstleistungsfreiheit in der EU einschränke.
Verfahren erleichtert
Die vom Finanzausschuss vorgeschlagenen Änderungen an dem Gesetzentwurf betrafen zum einen den Wegfall einer erweiterten Anzeigepflicht für ausländische Bauunternehmer, um EU-rechtlichen Bedenken im Blick auf eine Diskriminierung vorzubeugen.
Darüber hinaus ging es zum anderen um eine Erleichterung des Verfahrens zum Erhalt der Freistellungsbescheinigung sowie um die Beschleunigung des Verfahrens zur Erstattung des Abzugsbetrages, wenn keine Freistellungsbescheinigung vorlegt wird. Die betreffenden Unternehmen müssen nach der jetzt beschlossenen Regelung nicht zwingend den Ablauf des Kalenderjahres abwarten.
Darüber hinaus hatte der Finanz-ausschuss die Haftung des Leistungsempfängers, der auf eine ihm vorgelegte Freistellungsbescheinigung vertraut, auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt, wenn die Freistellungsbescheinigung durch unlautere Mittel oder falsche Angaben erlangt wurde.
Eine weitere Ergänzung sieht vor, dass der weit gefasste Unternehmerbegriff des Gesetzes insoweit eingeschränkt wird, als für Vermieter, die nur umsatzsteuerfreie Umsätze ausführen, die Bagatellgrenze für das Abzugsverfahren angehoben wird. Dieses soll danach erst greifen, wenn die Bauleistung den Gegenwert von 15.000 Euro pro Kalenderjahr überschreitet. In den übrigen Fällen soll diese Grenze unverändert bleiben (5.000 Euro an Stelle 10.000 DM).
Die CDU/CSU hatte im Ausschuss ausgeführt, dass sie diesen Betrag bei Bauleistungen als relativ gering einschätze, dass aber auch eine weitere Erhöhung problematisch sei und die Missbrauchsgefahr verschärfe, wenn größere Aufträge auf verschiedene Auftragnehmer aufgesplittet werden könnten.
Die Liberalen hatten sich für eine Erhöhung auf 25.000 Euro ausgesprochen. Damit wollte die Fraktion verhindern, dass private Vermieter zu leicht in die Haftung gegenüber dem Finanzamt geraten.
Haftungsfälle selten
Die Koalitionsfraktionen wiesen darauf hin, dass Vermieter zumeist ortsansässige Baufirmen beauftragten, die in der Regel eine Freistellungsbescheinigung vorlegen könnten, so dass Haftungsfälle relativ selten vorkommen dürften. Den Änderungsantrag der F.D.P., die Bagatellgrenze bei Vermietung auf 25.000 Euro anzuheben, lehnten SPD und Bündnis 90/Die Grünen ab. Die übrigen Regelungen des Gesetzes hatte der Ausschuss einstimmig angenommen.
Die Unionsfraktion erinnerte an den kriminellen Hintergrund der illegalen Betätigung im Baugewerbe hin, bei der es um große Beträge gehe und von der auf öffentliche Bauaufträge betroffen seien.
Es sei zu hoffen, so die Abgeordneten, dass die vielfachen Schachtelkonstruktionen von Subunternehmen bald der Vergangenheit angehörten und inländische Arbeitnehmer ohne Arbeitsplatz sowie seriöse, gesetzestreue Bauunternehmen von der neuen Regelung profitierten.
Die F.D.P. sah ebenfalls die Notwendigkeit einer Regelung, um die Anreize zur illegalen Betätigung zu verringern. Sie regte eine Überprüfung des Steuerabzugverfahrens nach einer entsprechenden Erfahrung mit seiner Anwendung an.
Schwarzarbeit bekämpfen
SPD und Bündnis 90/Die Grünen betonten während der abschließenden Beratung im Finanzausschuss, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Handwerk und Industrie hätten einhellig den Wunsch nach einer gesetzlichen Regelung geäußert, um die Schwarzarbeit zu bekämpfen und die Chancen für legal arbeitende Unternehmen zu verbessern. Von dem Gesetz erwarten die Koalitionsfraktionen Beschäftigungseffekte, da die illegale Betätigung im Baugewerbe bis zu 500.000 Arbeitsplätze koste.
Die PDS-Fraktion zeigte sich befriedigt, weil sich die bloße Ausweitung der Kontrollen als nicht ausreichend erwiesen habe. Wünschenswert sei, so die Fraktion, künftig auch die Sozialversicherungsbeiträge in das Abzugsverfahren einzubeziehen.