GESETZENTWURF DER BUNDESREGIERUNG
Statistik im Handel und im Gastgewerbe neu ordnen
(fi) Die Statistik im Handel und Gastgewerbe neu geordnet wissen möchte die Bundesregierung. Sie hat dazu einen Gesetzentwurf (14/5813) vorgelegt, den der Bundesrat am 17. Mai zur Beratung an den Finanzausschuss überwiesen hat.
Nach den Worten der Regierung sollen damit europäische und nationale rechtliche Anforderungen an die Handelsstatistik aufeinander abgestimmt werden. Anderenfalls drohe eine deutlich höhere Belastung der Unternehmen und der statistischen Ämter in Deutschland. Diese hätte zudem einen wesentlich komplizierteren Erhebungsprozess zur Folge. Nach Regierungsangaben ist zudem vorgesehen, als "verzichtbar" erkannte Erhebungen zur Entlastung der Wirtschaft und der statistischen Ämter zu streichen. Dabei handele es sich um die mehrjährlich erhobene Umsatzaufgliederung nach Abnehmer- bzw. Lieferantengruppen im Handel sowie die ebenfalls mehrjährlich erhobene Sortimentsstruktur im Gastgewerbe. Betroffen sei ferner die vierjährliche Kostenstrukturstatistik. Eine Handels- und Gaststättenzählung solle künftig ebenfalls nicht mehr verpflichtend sein.
Damit werde erreicht, so die Regierung, dass die Informationsanforderungen sowohl der EU als auch die des Bundes, der Länder und der übrigen nationalen Bedarfsträger berücksichtigt und gleichzeitig Mehrfachbefragungen der Unternehmen im Handel und Gastgewerbe vermieden würden.