BUNDESRAT
"Kronzeugenregelungen" ergänzen
(re) Das Instrumentarium zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Terrorismus zu verbessern, hat sich der Bundesrat zum Ziel gesetzt. Die Länderkammer legte dazu einen Gesetzentwurf (14/5938) vor.
Zu diesem Zweck sollen bei Straftaten, die dem Kernbereich der organisierten Kriminalität zuzurechnen sind bzw. bei Bildung, Unterstützung oder Förderung einer terroristischen Vereinigung, nach dem Vorbild bestehender "kleinerer Kronzeugenregelungen" in Strafgesetzbuch und Strafprozessordnung neue Bestimmungen geschaffen werden. Danach, so der Bundesrat, könne die Strafe gemildert oder sogar ganz von ihr abgesehen werden, wenn der Beteiligte dazu beigetragen hat, dass die Tat über seinen eigenen Beitrag hinaus aufgedeckt werden könne. Außerdem solle dem Täter zugute kommen, wenn er freiwillig sein Wissen so rechtzeitig offenbart, dass bestimmte schwere Straftaten noch verhindert werden könnten.
Die Bundesregierung erklärt in ihrer Stellungnahme, sie stehe Vorschlägen zur verbesserten Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Terrorismus grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber. Die von der Länderkammer vorgeschlagenen Regelungen seien allerdings "schwerlich geeignet", das angestrebte Ziel zu erreichen.