PDS dringt auf ein Petitionsgesetz
(re) Ein Petitionsgesetz möchte die PDS-Fraktion auf den Weg gebracht wissen. Die Abgeordneten haben dazu einen Gesetzentwurf (14/5762) vorgelegt.
Sie erläutern, das Petitionsrecht aus dem Jahre 1975 bedürfe der Modernisierung. Klar geregelt werden müsse in einem solchen Gesetz, wie sich der Verfahrensablauf nach Einreichen einer Petition gestalte, wann Zwischeninformationen erfolgten und von welchen Beanstandungsmöglichkeiten Gebrauch gemacht werden könne. Die PDS legt zudem Wert auf mehr Transparenz, unter anderem durch öffentliche Sitzungen des Petitionsausschusses, sowie auf ein größeres Maß an Information, auch durch ein Petitionsregister und eine Datenbank. Mit einem weiteren Gesetzentwurf (14/5763) verlangt die PDS, die Formulierung zum Petitionsausschuss im Grundgesetz zu präzisieren.