GESETZENTWURF VORGELEGT
Bundesstiftung soll Landesstiftung "Jüdisches Museum Berlin" ersetzen
(ku) Die Errichtung einer rechtsfähigen bundesunmittelbaren Stiftung des öffentlichen Rechts "Jüdisches Museum Berlin", die an die Stelle der bisherigen gleichnamigen landesunmittelbaren Stiftung treten soll, will die Bundesregierung mit einem Gesetzentwurf (14/6028) erreichen.
Mit der vorgesehenen Eröffnung am 9. September 2001 werde in Berlin das "bedeutendste Museum für jüdische Kultur und Geschichte in Deutschland" beherbergt sein.
Damit werde, so die Regierung, der durch den "einzigartigen" Museumsneubau von Daniel Liebeskind sichtbar zum Ausdruck gekommenen gewandelten Bedeutung des "Jüdischen Museums Berlin" Rechnung getragen.
Über die Umwandlung der Stiftungsverantwortung bestehe zwischen der Bundesregierung und dem Senat von Berlin Einvernehmen.
Ein Gesetzentwurf zur Auflösung der Landesstiftung Berlin soll nach den Vereinbarungen zwischen Bund und Land zeitgleich mit dem jetzt vorgelegten Bundesgesetz am 1. September 2001 in Kraft treten.
Das Museumsgebäude solle als Eigentum des Landes Berlin dem Bund unentgeltlich zur Nutzung überlassen werden.
Im Bundeshaushalt und im Finanzplan des Bundes seien zunächst bis zum Jahr 2004 jährlich 24 Millionen DM als Zuschuss vorgesehen. Entsprechend entlastet werde damit der Haushalt des Landes Berlin.