VERKEHRS- UND BAUMINISTERIUM
Verpflichtungsermächtigungen für Schienenwege um 766 Millionen € höher
(hh) Die Verpflichtungsermächtigungen für Baukostenzuschüsse für Schienenwege des Bundes sind für 2003 bis 2010 um 766 Millionen € höher als ursprünglich von der Regierung vorgesehen. Die Parlamentarier legten diesen Posten auf 4,96 Milliarden € fest. Insgesamt liegt der Etat des Ministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen bei 26,37 Milliarden €, rund 30 Millionen € mehr als im Regierungsentwurf. Im laufenden Jahr beträgt der Ansatz noch 24,84 Milliarden €.
Die Gesamtinvestitionen des Hauses sollen bei 13,5 Milliarden € (Regierungsentwurf: 13,47 Milliarden €, 2001: 13,92 Milliarden €) liegen und die Zuweisungen und Zuschüsse wie im Regierungsentwurf 10,53 Milliarden € (8,68 Milliarden €) ausmachen.
In den Beratungen entschieden die Parlamentarier außerdem, 47,1 an Stelle von 87,7 Millionen € für Rückzahlungen von Darlehen in die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes bereitzustellen. Auch für Darlehen für Investitionen in die Schiene wurde der Ansatz gesenkt, und zwar von 398 Millionen € auf 352,2 Millionen €. Verwaltungsausgaben des Bundeseisenbahnvermögens sollen laut Entwurf in Höhe von 5,95 Milliarden € erstattet werden. Damit ist dieser Posten gegenüber 2001 deutlich angehoben worden (3,52 Milliarden €). Mit 1,1 Milliarden € nahezu konstant bleiben soll der Beitrag des Bundes an die Deutsche Bahn AG (DB AG), um Investitionen in das Sachanlagevermögen im Bereich der ehemaligen Deutschen Reichsbahn nachzuholen.
Für die ökologischen Altlasten und zum erhöhten Materialaufwand im Bereich der Reichsbahn soll die Deutsche Bahn AG nur noch 179 Millionen € (322,1 Millionen €) erhalten.
Die Eisenbahnen des Bundes machen mit 12,1 Milliarden € (2001: 9,42 Milliarden €) weiterhin den größten Teil des Haushalts des Minis-teriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen aus.
Die Bundeswasserstraßen sollen mit 658,7 Millionen € finanziert werden, rund 9 Millionen € mehr als von der Regierung anvisiert. Dies liegt an den Ausgaben für den Arbeitsschutz, die die Abgeordneten um 42 Millionen € auf 665 Millionen € aufstockten.
Für die Förderung des Städtebaus wollen die Parlamentarier mehr ausgeben als die Regierung, und zwar 351,7 an Stelle von 340,5 Millionen €. Für Rückflüsse aus Darlehen des Bundes zur Förderung des Wohnungsbaus und aus Reichsbaudarlehen sind nur noch 535 Millionen € an Stelle der ursprünglichen 766,6 Millionen € veranschlagt. Die Baudarlehen in den alten Bundesländern nach dem ersten Förderungsweg des sozialen Wohnungsbaus haben die Parlamentarier auf 65,19 Millionen € festgesetzt, während die Regierung noch 76,7 Millionen € anvisiert hatte. Der Verpflichtungsrahmen für die Förderung des sozialen Wohnungsbaus wurde von 230 auf 400 Millionen € angehoben. Zur Begründung argumentiert die Koalition, auch in Zeiten relativ entspannter Wohnungsmärkte seien Bevölkerungsgruppen mit Marktzugangsschwierigkeiten auf preiswerten Wohnraum angewiesen.
Der Bundestag entschied sich außerdem, Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs mit 76,53 Millionen € zu fördern. Bisher war keine Unterstützung durch Bundesmittel vorgesehen. Zur Erläuterung hieß es, der Kombinierte Verkehr habe gute Chancen, die Verkehrsträger Straße, Schiene und Wasserstraße zielführend und intelligent zu vernetzen.
Die Ausgaben für die Bundesfernstraßen, also die Autobahnen und Bundesstraßen, sollen im nächsten Jahr wie vorgesehen 5,4 Milliarden € (5,53 Milliarden €) betragen. Sie machen den zweitgrößten Teilbereich im Einzelplan des Verkehrsministeriums aus. Der Posten "Erhaltung, Um- und Ausbau einschließlich Lärmschutzmaßnahmen" an den Bundesautobahnen soll von 733,5 auf 752,5 Millionen € steigen.
Der Haushaltsposten "Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden" soll mit unverändert 1,67 Milliarden € bewirtschaftet werden. Die Finanzhilfen an die Länder für den kommunalen Straßenbau und Investitionsvorhaben des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) machen davon weiterhin 1,34 Milliarden € aus.
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Mit einem Entschließungsantrag (14/7663) forderte die Union mehr Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur, da ansonsten volkswirtschaftlicher Schaden entstehe. Zurückgewiesen wurden ebenfalls sechs Änderungsanträge der Fraktion (14/7587,14/7591 ,14/7662 , 14/7664–14/7667), wonach die Mittel für die Schienenwege, Bundesfernstraßen, Wasserwege und den Städtebau erhöht werden sollten. Abgelehnt wurden auch Änderungsanträge der FDP (14/7680, 7682), mehr Geld für das Wohnungswesen und den Städtebau auszugeben. Insgesamt vier Änderungsanträge der PDS (14/7641, 14/7666, 14/7668, 14/7675) zu den Wasserstraßen, den Städtebau und zur Entlastung von Wohnungsunternehmen von der Altschuldenhilfe fanden ebenfalls keine Mehrheit (14/6800– Epl. 12, 14/7312, 14/7321 –14/7323).