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August 5/2003
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(3) Verständlichkeit

Der oft geäußerten Klage über schwere Verständlichkeit der Gesetzestexte versuchen die Gesetzesmacher dadurch zu begegnen, dass sie frühzeitig die Gesellschaft für deutsche Sprache einschalten und sich selbst auch an „allgemeine Empfehlungen“ des Justizministeriums zum Formulieren von Rechtsvorschriften halten. Die Handreichungen führen auch eindringliche Beispiele für bessere Verständlichkeit vor: statt „... dass die Möglichkeit des Eintritts des Versicherungsfalls schon ausgeschlossen ist“, besser „... dass der Versicherungsfall nicht mehr eintreten kann“.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2003/bp0305/00_definitionen_22/0305022_3
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