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Energie effizienter produzieren
Emissionshandel
Umweltschutz. Im Rahmen der Ausgestaltung des Handels mit
Emissionsrechten ab dem 1. Januar 2005 will die Bundesregierung
darauf achten, dass der Standort Deutschland für eine
effiziente Energieproduktion unter Einfluss von modernen
Kohlekraftwerken gesichert und Arbeitsplätze in den
energieintensiven Industrien erhalten bleiben. Darauf will die
Regierung in der Ausgestaltung des Nationalen Allokationsplans
(NAP) für die Emissionsrechte Rücksicht nehmen. Den
Verteilungsplan muss sie zum 31. März bei der EU-Kommission in
Brüssel einreichen. Dies geht aus der Antwort der Regierung
(15/2390) auf eine Große Anfrage der CDU/CSU (15/1282)
hervor.
Der Emissionshandel begünstige Technologien, die für
einen verminderten Ausstoß von beispielsweise Kohlendioxid
sorgten. Die Arbeiten am Nationalen Allokationsplan seien noch
nicht abgeschlossen, so dass Angaben über das
Mengengerüst derzeit nicht möglich seien. Man sei
inzwischen so weit, dass die Ressortabstimmung demnächst
eingeleitet werden könne, schreibt die Regierung weiter.
Wesentliche Teile des NAP würden als Gesetz verabschiedet.
Keine Doppelprivilegierung
Laut Antwort will die Regierung für Neuanlagen
Emissionsrechte aus einem Reservefonds bereitstellen. Für
dieses Kontingent werde ein Teil des Gesamtbudgets der am Handel
mit Emissionsrechten teilnehmenden Anlagen reserviert. Derzeit
prüft die Regierung, ob bei Neuanlagen, die andere Betriebe
ersetzen, Zertifikate übertragen werden können.
Nach Angaben der Regierung können Emissionsminderungen, die
im Zeitraum zwischen 1990 und 2002 erzielt wurden, als so genannte
Vorleistungen ("Early Action") anerkannt werden. Voraussetzung
hierfür sei laut EU-Richtlinie, dass diese
Emissionsminderungen weder durch reine Anlagenstilllegungen noch
durch Produktionsrückgänge erreicht wurden. Auch
dürften sie weder wesentlich durch öffentliche Mittel
gefördert noch auf Grund gesetzlicher Vorgaben vorgenommen
worden sein. Die Regierung will im Rahmen des NAP darlegen, ob und
wie Early Action berücksichtigt wird. Auch will sie bei der
Aufstellung des Allokationsplans die Regelungen des
Kraft-Wärme-Koppelungs-Gesetzes angemessen
berücksichtigen, so dass eine Doppelprivilegierung
ausgeschlossen ist.
Weltweite Kohlendioxidemissionen
Die Exekutive beruft sich in ihren Erläuterungen auf
Angaben der EU-Kommission, wonach die weltweiten
Kohlendioxid-Emissionen im Durchschnitt um 2,1 Prozent pro Jahr
ansteigen werden. Von 1990 bis 2030 würden sich demnach die
weltweiten Kohlendioxid-Emissionen von rund 21 Milliarden Tonnen
auf rund 45 Millionen Tonnen erhöhen. Für die EU werde
ein Anstieg von 18 Prozent gegenüber 1990 prognostiziert;
für die USA liege die Erwartung bei einem Anstieg von 50
Prozent im Jahre 2030. Während die Entwicklungsländer vor
14 Jahren noch 30 Prozent des Gesamtausstoßes verursachten,
werden sie einer Studie zufolge im Jahre 2030 für fast die
Hälfte der Kohlendioxid-Emissionen verantwortlich sein,
heißt es in der Antwort.
Die Regierung ist davon überzeugt, dass der Emissionshandel
dafür sorgen kann, dass die Treibhausgas-Emissionen dort
vermindert werden, wo dies am kostengünstigsten ist. Die
Exekutive nutze alle Möglichkeiten für eine schlanke
Umsetzung der Emissionshandelsrichtlinie. Dies gelte zum Beispiel
für die Regelungen bei Erteilung von Genehmigungen zur
Emission von Treibhausgasen durch Altanlagen. Eines der zentralen
Anliegen der Bundesregierung sei die ökologisch wirksame und
gleichzeitig ökonomisch effiziente Ausgestaltung des
Emissionshandels, heißt es in der Antwort weiter.
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