bob
FDP: Verfassungsgericht macht den Weg frei
Lebenspartnerschaftsgesetz
Recht. Alle wesentlichen Bereiche sollen geregelt werden, die
das am 1. August 2001 in Kraft getretene Lebenspartnerschaftsgesetz
nicht erfasst hat und die zum Abbau von Diskriminierungen von
gleichgeschlechtlichen Paaren "zwingend erforderlich" sind. Dies
sieht ein Gesetzentwurf (15/2477) der FDP-Fraktion vor.
Er beabsichtigt unter anderem eine einheitliche
Behördenzuständigkeit für die Begründung einer
Eingetragenen Lebenspartnerschaft. Ferner sollen ein
gemeinschaftliches Adoptionsrecht und Regelungen im Sozialhilfe-,
Einkommens- und Erbschaftssteuerrecht geschaffen werden.
Die Liberalen begründen ihren Antrag damit, nur das - vom
Bundesrat nicht zustimmungspflichtige - Lebenspartnerschaftsgesetz
sei zu dem genannten Termin in Kraft getreten, das von der
Länderkammer zustimmungsbedürftige Gesetz jedoch nicht.
Die Beratungen seien seinerzeit im Vermittlungsausschuss
ergebnislos verlaufen.
Mittlerweile habe das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das
Gesetz als verfassungsgemäß anerkannt. Es gebe nach
diesem Urteil rechtlich keinen Grund mehr, gleichgeschlechtlichen
Paaren wesentliche Rechte, die Ehepartnern gewährt
würden, zu versagen.
So habe das BVerfG beispielsweise auf die Ungleichgewichtigkeit
hingewiesen, die daraus entstehe, dass die neu geschaffenen
Unterhaltslasten von Lebenspartnern bisher zu keiner Änderung
des Einkommenssteuerrechts geführt hätten. Die FDP weist
darauf hin, dass das Gesetz verschiedene Regelungen enthalte, die
der Zustimmung des Bundesrates bedürfen.
Zurück zur
Übersicht
|