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Hartmut Hausmann
Kontrollen auch in neuen Ländern
Lebensmittelsicherheit
Das Vertrauen der europäischen Verbraucher in gesunde und
sichere Lebensmittel ist in den letzten Jahrzehnten durch eine
Vielzahl von Lebensmittelskandalen immer wieder erschüttert
worden. Auf der Grundlage ihres daraufhin veröffentlichten
Weißbuches zur Lebensmittelsicherheit wurden eine Reihe von
Verordnungen und Richtlinien beschlossen, bei denen die Kontrolle
der gesamten Nahrungsmittelkette der EU zur Priorität erhoben
wurde - nach Einschätzung von Fachleuten mit Erfolg. Doch im
Vorfeld der Erweiterung der EU um zehn Länder überwiegend
aus Mittel- und Osteuropa tauchten in der Öffentlichkeit
erneut Befürchtungen auf, diese Staaten verfügten noch
nicht über ausreichende Strukturen, um um das hohe
Schutzniveau der alten EU-Länder garantieren zu
können.
Verstärkte Überwachung
Diesen Sorgen begegnete die Brüsseler Behörde
einerseits mit der Ankündigung verstärkter Kontrollen,
die bei Beanstandungen sofort zu Exportstopps aus den Gebieten der
neuen Mitglieder führen würden, sowie andererseits zur
Vorlage eines weiteren Verordnungsentwurfs, der jetzt vom
Europäischen Parlament in erster Lesung beraten wurde. Damit
soll das Kontrollsystem auch durch die Zusammenzufassung der schon
bestehenden Rechtsakte weiter verbessert werden. Das betrifft die
Überwachung des Tierfutters, die Durchsetzung der
Nahrungsmittelsicherheit, die Etikettierung der Lebensmittel wie
auch die Überwachung einschließlich der Kontrollen der
Importe aus Drittländern.
Mit ihren Änderungsanträgen haben die Abgeordneten des
Europäischen Parlaments den Kommissionsentwurf noch
zusätzlich zu verschärfen versucht, mussten aber
Abstriche machen, um eine Einigung zu erreichen. Damit soll
sichergestellt werden, dass die Gesetzgebung noch in dieser
Wahlperiode vor der Europawahl im Sommer abgeschlossen werden kann.
Beschlossen wurde, dass zu jeder Zeit auch ad-hoc-Kontrollen
möglich sein sollen und dass der Bestimmungsstaat bei
Rechtsverstößen Waren wieder in den Herkunftsstaat
zurückschicken kann. Die Ergebnisse von Kontrollen sollen
veröffentlicht werden, ohne dass dabei der Schutz von
Geschäftsgeheimnissen eingeschränkt wird. Ziel des
Parlaments war es in dieser Frage, die gegen die gesetzlichen
Vorschriften verstoßenden Unternehmen in der
Öffentlichkeit bloßzustellen. Streitpunkt war die Frage,
wer für die Kosten der Kontrollen aufkommen soll. Der
Kompromiss sieht vor, dass die Mitgliedstaaten die Gebühren
selbständig regeln. Gegen den Kompromiss stimmte mehrheitlich
die EVP-Fraktion. Als Sprecherin kritisierte Christa Klaß das
Eilverfahren, dass eine angemessene Beratung der erforderlichen
Maßnahmen in diesem sensiblen Bereich nicht zugelassen
habe.
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