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Das Parlament
Nr. 12-13 / 15.03.2004

 
Bundeszentrale für politische Bildung
 

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Hartmut Hausmann

Kontrollen auch in neuen Ländern

Lebensmittelsicherheit

Das Vertrauen der europäischen Verbraucher in gesunde und sichere Lebensmittel ist in den letzten Jahrzehnten durch eine Vielzahl von Lebensmittelskandalen immer wieder erschüttert worden. Auf der Grundlage ihres daraufhin veröffentlichten Weißbuches zur Lebensmittelsicherheit wurden eine Reihe von Verordnungen und Richtlinien beschlossen, bei denen die Kontrolle der gesamten Nahrungsmittelkette der EU zur Priorität erhoben wurde - nach Einschätzung von Fachleuten mit Erfolg. Doch im Vorfeld der Erweiterung der EU um zehn Länder überwiegend aus Mittel- und Osteuropa tauchten in der Öffentlichkeit erneut Befürchtungen auf, diese Staaten verfügten noch nicht über ausreichende Strukturen, um um das hohe Schutzniveau der alten EU-Länder garantieren zu können.

Verstärkte Überwachung

Diesen Sorgen begegnete die Brüsseler Behörde einerseits mit der Ankündigung verstärkter Kontrollen, die bei Beanstandungen sofort zu Exportstopps aus den Gebieten der neuen Mitglieder führen würden, sowie andererseits zur Vorlage eines weiteren Verordnungsentwurfs, der jetzt vom Europäischen Parlament in erster Lesung beraten wurde. Damit soll das Kontrollsystem auch durch die Zusammenzufassung der schon bestehenden Rechtsakte weiter verbessert werden. Das betrifft die Überwachung des Tierfutters, die Durchsetzung der Nahrungsmittelsicherheit, die Etikettierung der Lebensmittel wie auch die Überwachung einschließlich der Kontrollen der Importe aus Drittländern.

Mit ihren Änderungsanträgen haben die Abgeordneten des Europäischen Parlaments den Kommissionsentwurf noch zusätzlich zu verschärfen versucht, mussten aber Abstriche machen, um eine Einigung zu erreichen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Gesetzgebung noch in dieser Wahlperiode vor der Europawahl im Sommer abgeschlossen werden kann. Beschlossen wurde, dass zu jeder Zeit auch ad-hoc-Kontrollen möglich sein sollen und dass der Bestimmungsstaat bei Rechtsverstößen Waren wieder in den Herkunftsstaat zurückschicken kann. Die Ergebnisse von Kontrollen sollen veröffentlicht werden, ohne dass dabei der Schutz von Geschäftsgeheimnissen eingeschränkt wird. Ziel des Parlaments war es in dieser Frage, die gegen die gesetzlichen Vorschriften verstoßenden Unternehmen in der Öffentlichkeit bloßzustellen. Streitpunkt war die Frage, wer für die Kosten der Kontrollen aufkommen soll. Der Kompromiss sieht vor, dass die Mitgliedstaaten die Gebühren selbständig regeln. Gegen den Kompromiss stimmte mehrheitlich die EVP-Fraktion. Als Sprecherin kritisierte Christa Klaß das Eilverfahren, dass eine angemessene Beratung der erforderlichen Maßnahmen in diesem sensiblen Bereich nicht zugelassen habe.

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