Hartmut Hausmann
Ermäßigte Steuer beim Standard
Mehrwertsteuer auf Postleistungen
Die Mitgliedstaaten der EU sollen zwar generell die
Mehrwertsteuer auf alle Postdienstleistungen erheben, aber zugleich
die Möglichkeit erhalten, auf Sendungen mit einem Gewicht von
weniger als zehn Kilogramm einen ermäßigten
Mehrwertsteuersatz anwenden dürfen.
Mit diesem Beschluss hat das Europäische Parlament am 11.
März in Straßburg einen Vorschlag der EU-Kommission zur
Einführung von Mehrwertsteuern auf Postdienstleistungen im
Wesentlichen abgeändert. Nach dem ursprünglichen
Vorschlag der Kommission aus Brüssel sollten alle Sendungen
mit einem Gewicht von mehr als zwei Kilogramm mit einer
Mehrwertsteuer zum Normalsatz von in Luxemburg derzeit 15 Prozent
belegt werden.
Die Notwendigkeit zur Besteuerung von Postdienstleistungen auf
EU-Ebene ergibt sich aus der Liberalisierung der bis vor wenigen
Jahren fast überall noch als Staatsmonopol betriebenen
Postdienste. Da inzwischen viele private Unternehmen in diesem
Sektor nicht nur auf nationaler, sondern auch internationaler Ebene
tätig sind, muss im Sinne gleicher Wettbewerbschancen auch
eine steuerliche Gleichbehandlung im Binnenmarkt erfolgen.
Von dieser Sicht ging ähnlich wie die Kommission auch der
schwedische Berichterstatter Olle Schmidt von den Liberalen aus,
indem er in Straßburg die Auffassung vertrat, dass die
derzeitige ungleiche steuerliche Behandlung wegen der
wettbewerbsverzerrenden Auswirkungen nicht eine Änderung der
gesetzlichen Grundlagen verlange. Er empfahl, wie auch Astrid
Lulling (L) als Wortführerin der EVP, die Annahme des
Richtlinienvorschlages unter Einbeziehung von zwei weiteren
wichtigen Änderungen.
Nationale Spielräume
Die SPE sprach sich mehrheitlich gegen eine Steuerharmonisierung
aus, wobei sich ihr Sprecher Robert Goebbels auf die 1991 von der
EU beschlossene Einführung eines abgestuften
ermäßigten Steuersatzes in bestimmten, abgegrenzten
Bereichen berief, durch den den EU-Mitgliedstaaten durchaus
Spielraum für nationale Regelungen bis hin zur Steuerfreiheit
zugebilligt worden sei. Seine Fraktion sei mehrheitlich gegen eine
Mehrwertsteuer auf Postdienstleistungen, zumal auf die Verbraucher
möglicherweise höhere Porti oder Gebühren
zukämen. Ein entsprechender Änderungsantrag, den
Kommissionsvorschlag zurückzuweisen, fand jedoch im Parlament
keine Mehrheit.
Die jetzt vom Parlament befürwortete Lösung sieht vor,
dass der Grenzwert für das Gewicht einer Standardpostsendung,
auf die der ermäßigte Satz Anwendung finden kann, von
zwei auf zehn Kilogramm angehoben wird. Damit würden
Zeitungen, Wochenzeitschriften, Bücher oder Kataloge unter den
ermäßigten Satz fallen.
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