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Hartmut Hausmann
Beruf und Familie unter einen Hut
Internationaler Frauentag
Aus Anlass des Internationalen Frauentages hat das
Europäische Parlament am 8. März in Straßburg die
die Mitgliedstaaten der EU aufgefordert, wirksame Maßnahmen
zur besseren Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben für
die Arbeitsprozess stehenden Frauen vorzusehen. Die
Mitgliedsländer sollten Informations- und Sensibili-
sierungsbroschüren mit erprobten Beispielen für
Sozialpartner, Unternehmensleiter, Personaldirektoren sowie
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erstellen und zugleich
regelmäßig eine Analyse der Auswirkung ihrer
Familienpolitik durchführen. In einem von der portugiesischen
Abgeordneten Regina Bastos eingebrachten Bericht wird weiter
gefordert, dass Frauen, die sich für Familie und
Kindererziehung entscheiden, im Alter dieselbe soziale Absicherung
wie ehemals Erwerbtätige haben sollten. Auch sollte
überall eine die Familie nicht diskriminierende Steuerpolitik
durchgesetzt werden. Umstritten war in der Debatte jedoch die
Anregung, die staatlichen Versorgungseinrichtungen sollten
zumindest einen Teil der Ausgaben der Unternehmen für ihre
Arbeitnehmer mit familiären Verpflichtungen übernehmen.
Vor dem Hintergrund, dass 2004 zum internationalen Jahr der Familie
erklärt worden ist, sollten die Beihilfen für allein
erziehende Eltern erhöht werden.
Nicht unmittelbar zuständig
Obwohl die EU keine unmittelbare Zuständigkeit im Bereich
der Familienpolitik besitzt, haben sich Kommission, Parlament und
Ministerrat wegen der anhaltenden Schlechterstellung befasst. Erste
konkrete Maßnahmen wurden in den 90er-Jahren eingeleitet.
Schon im Jahr 1975 war in einer Richtlinie der Grundsatz des
gleichen Entgelts für Männer und Frauen beschlossen
worden. Da ihn die Mitgliedstaaten jedoch nicht verbindlich in ihre
Gesetzgebung aufgenommen haben und Frauen auch heute noch im
Schnitt etwa 30 Prozent weniger Lohn oder Gehalt für die
gleiche Tätigkeit erhalten wie Männer, wurde vom
Parlament jetzt die Forderung erhoben, die gesetzliche Regelung
endlich vollständig umzusetzen.
Gegenwärtig ist in der Europäischen Union eine von
sechs Frauen (17,6 Prozent) zwischen 25 und 54 Jahren nicht
erwerbstätig. Der Anteil der erwerbstätigen Frauen
zwischen 15 und 64 Jahren an der weiblichen Gesamtbevölkerung
derselben Altersgruppe belief sich in der EU 2001 auf etwa 55
Prozent. Am höchsten ist er mit 72 Prozent in Schweden und
Dänemark und am niedrigsten in Griechenland und Italien mit 41
Prozent. Noch krasser ist der Unterschied bei dem Anteil der Kinder
unter drei Jahren, die in den Genuss von
Kinderbetreuungseinrichtungen kommen. Er reicht von 64 Prozent in
Dänemark bis vier beziehungsweise drei Prozent in
Österreich und Griechenland.
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