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Parlament beschließt Zertifikatehandel
Treibhausgasemissionen
Umwelt. Der Bundestag hat am 12. März mit
dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz der Koalition (15/2328) den
rechtlichen Rahmen für den Beginn des Handels mit
Emissionszertifikaten zum 1. Januar des nächsten Jahres
beschlossen. Damit werden eine entsprechende EU-Richtlinie
umgesetzt und die Voraussetzung für den europaweiten Handel
mit Zertifikaten für den Ausstoß von Kohlendioxid
geschaffen. Die Gesetzesvorlage wurde durch
Änderungsanträge der Koalition ergänzt. Während
die CDU/CSU den Entwurf ablehnte, enthielt sich die FDP der Stimme.
Der Umweltausschuss hatte dazu eine Beschlussempfehlung (15/2681)
vorgelegt.
Ein Regierungsvertreter rief im Fachausschuss
den Bundesrat dazu auf, eine entsprechende Verordnung zum
Bundes-Immissionsschutzgesetz, die die Voraussetzung für den
Emissionshandel sei, nicht länger zu blockieren.
Vorschläge der Opposition, die Organisation des
Emissionshandels den Bundesländern zu überlassen, lehnte
die Exekutive mit Hinweis auf den Zeitdruck bis zum europaweiten
Beginn des Emissionshandels ab. Die Regierung habe vor, die
einzurichtende Emissionshandelsstelle mit 39 Arbeitskräften zu
betreiben. Die Finanzierung sei durch Gebühren gedeckt.
Geplant sei, pro Jahr etwa zehn Prozent der Industrieanlagen und
Unternehmen, die am Emissionshandel teilnehmen, zu
überprüfen.
Noch keine Gebührenordnung
Die CDU/CSU beantragte, den
Haushaltsausschuss mit der Einrichtung der Emissionshandelsstelle
zu befassen. Im Gegensatz zur Bundesregierung ist die Fraktion der
Auffassung, dass es im laufenden Haushaltsgesetz keine
Ermächtigung für die Einrichtung einer solchen Stelle
gibt. Die Abgeordneten bemängelten zudem, dass die
Bundesregierung noch keine Gebührenordnung für die am
Handel teilnehmenden Unternehmen vorgelegt habe. Außerdem
müsse klargestellt werden, wie hoch der Zeitaufwand für
die Teilnahme am Emissionshandel für die einzelnen Betriebe
werden wird. Die FDP forderte die Bundesregierung auf, die
Organisation für den Emissionshandel den Bundesländern zu
überlassen. Diese verfügten über genauere Kenntnisse
der Anlagen und könnten somit Synergie-effekte herstellen.
Nach Auffassung der Parlamentarier ist eine effektive fachliche
Überprüfung der Anlagenbetreiber mit den anvisierten 39
Mitarbeitern nicht machbar.
Der Handel mit Zertifikaten für den
Ausstoß von Treibhausgasen wie Kohlendioxid ist ein
Instrument, um die Ziele des Kyoto-Protokolls zu erreichen.
Deutschland hat sich verpflichtet, die Kohlendioxidemissionen bis
zum Jahr 2012 im Vergleich zu 1990 um 21 Prozent zu
senken.
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