wol
Über geänderten Mikrozensus und
EU-Arbeitskräftestichprobe einig
Anpassung verabschiedet
Inneres. Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 11.
März einen von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf
zur Fortführung des Mikrozensus (MZ) sowie zur Anpassung der
Erhebungszeiträume an die EU-Zyklen im Zusammenhang mit der
Durchführung einer Repräsentativstatistik über
Bevölkerung und die Arbeitsmarktsituation sowie über die
Wohnsituation der Haushalte (15/2543) mit den Stimmen aller
Fraktionen verabschiedet. Das Parlament folgte damit einer
Beschlussempfehlung des Innenausschusses vom Vortag (15/2673).
Auf der Grundlage des Gesetzes sollen die Erhebungen in der nun
vorgesehenen Anpassung über die wirtschaftliche und soziale
Lage der Bevölkerung, der Familien und Haushalte sowie
über den Arbeitsmarkt auch weiterhin als Informationsbasis
für Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft zur
Verfügung stehen.
Das Gesetz regelt die Fortführung der seit 1957
durchgeführten Erhebungen sowie das bislang auf 2004 befristet
geltende Mikrozensusgesetz als Anschlussgesetz. Geregelt wird damit
im Weiteren auch die Anpassung der Erhebungszeiträume an die
Zyklen in der Europäischen Union, nach denen alle
EU-Mitgliedstaaten zu einer Stichprobenerhebung über
Arbeitskräfte in der Gemeinschaft verpflichtet sind.
Erhebungsaufwand reduziert
Mit der Annahme des Gesetzes wird Deutschland ab 2005
vierteljährliche und jährliche Ergebnisse an das
Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaft (Eurostat)
liefern. Mit der Umsetzung der nun geltenden Vorgaben werden die
bisher jährlichen Erhebungen nach dem vorher geltenden
Mikrozensusgesetz auf eine "unterjährige" Erhebung umgestellt
und ein getrennter Erhebungsaufwand für Mikrozensus und
Arbeitskräftestichprobe vermieden. Die Bundesregierung hatte
dargelegt, dies führe sowohl zu einer Entlastung der Befragten
und als auch zu erheblicher Kostenersparnis.
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