bob
Rechtsanwälte als ehrenamtliche Richter
Bundesratsinitiative beschlossen
Recht. Einstimmig beschlossen hat der Bundestag am 11. März
einen Gesetzentwurf des Bundesrates (15/1471), wonach in den
Richterdienstgerichten der Länder ehrenamtliche Richter aus
der Rechtsanwaltschaft als ständige Beisitzer mitwirken
dürfen. Der Rechtsausschuss hatte dazu eine
Beschlussempfehlung (15/2676) vorgelegt.
In den Richterdienstgerichten der Länder wirkten bislang
nur Berufsrichterinnen und -richter mit. Durch die Mitwirkung
Externer lasse sich die Akzeptanz richterdienstlicher Urteile in
der Öffentlichkeit erhöhen und es entspreche zudem
Wünschen der Anwaltschaft, die Besetzung der
Richterdienstgerichte in etwa der Besetzung der
Anwaltdienstgerichte anzugleichen, heißt es dazu.
Durch die Mitwirkung von Anwälten würden zudem
"wertvolle Erfahrungen" in die Entscheidung über
dienstrechtliche Sachverhalte eingebracht werden können. Der
Beschluss sieht vor, dass die anwaltlichen Mitglieder von dem
Präsidium des Gerichts, bei dem das Dienstgericht errichtet
ist, für die Dauer von fünf Jahren berufen werden
können.
Nach Ablauf ihrer Amtszeit können sie erneut berufen
werden. Das Präsidium ist bei der Hinzuziehung der
ständigen Beisitzer aus der Rechtsanwaltschaft an die
Vorschlagslisten gebunden, die der Vorstand der Kammer
aufstellt.
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