bob
Rechtshilfeverträge mit Kanada
ratifizieren
Vorlagen überwiesen
Recht. Die Bundesregierung hat dem Bundestag zu den zwei am 13.
Mai 2002 in Tremblant (Kanada) unterzeichneten Abkommen
entsprechende Gesetzentwürfe (15/2598, 15/2599) als Grundlage
für eine Ratifizierung vorgelegt. Das Parlament hat die
Vorhaben am 12. März an den zuständigen Rechtsausschuss
überwiesen.
Die Bundesregierung erläutert in ihrer Begründung, der
Rechtshilfeverkehr zwischen Deutschland und Kanada sei bisher ohne
bilateralen Vertrag nach Maßgabe des Gesetzes über die
Internationale Rechtshilfe in Strafsachen erfolgt. Mit dem Vertrag
zwischen Deutschland und Kanada über die Rechtshilfe in
Strafsachen werde das Verfahren nun auf eine Grundlage gestellt,
mit der die Leistungsfähigkeit der Justiz bei der Ermittlung,
Verfolgung und Bekämpfung von Straftaten verbessert werde.
Ebenfalls überwiesen wurde der zur Ratifikation
erforderliche Gesetzentwurf über einen Zusatzvertrag zwischen
beiden Ländern. Bei diesem zweiten Abkommen geht es um die
Erweiterung der Auslieferungsbeziehungen und deren Beschleunigung
zwischen Deutschland und Kanada. Dabei soll auch der Datenschutz im
Auslieferungsverkehr geregelt werden. Dieser habe sich
ungewöhnlich zeitaufwändig gestaltet und nicht mehr den
modernen Anforderungen entsprochen, heißt es in der
Erläuterung.
Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme zu beiden
Gesetzentwürfen seine Zustimmung verlangt, weil in beiden
Abkommen Regelungen des Verwaltungsverfahrens der
Landesbehörden zur Ausführung von Bundesrecht enthalten
seien. Die Bundesregierung hat die Forderung der Länderkammer
in ihrer Gegenäußerung abgelehnt.
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