bob
"Für ein modernes Biopatentrecht"
Koalitionsantrag
Recht. Für eine moderne Patentgesetzgebung in der
Biotechnologie setzen sich SPD und Bündnis 90/Die Grünen
mit einem Antrag (15/2657) ein. Der rechtliche Schutz
biotechnologischer Erfindungen sei wichtig für den
Wirtschafts- und Forschungsstandort Deutschland.
Die Koalitionsfraktionen weisen darauf hin, die
EU-Biopatentrichtlinie setze der Patentierung von Lebewesen
europaweit ethische Grenzen. Ausdrücklich verboten würden
jetzt Patente zum Klonen von menschlichen Lebewesen, Patente
für Keimbahneingriffe beim Menschen sowie die Verwendung
menschlicher Embryonen zu industriellen oder kommerziellen Zwecken.
Auf EU-Ebene soll sich die Regierung für Verbesserungen und
Präzisierungen der Biopatentrichtlinie 98/44/EG einsetzen.
Dabei soll sie entsprechend dem Grundgedanken des Patentrechts
für einen "fairen Interessenausgleich" sorgen, der
Überprivilegierungen bei der Reichweite des Stoffschutzes
vermeide und mit internationalen Verträgen zum Schutz des
geistigen Eigentums sowie der biologischen Vielfalt und Sicherheit
übereinstimme.
EU-weit und international solle sich die Bundesregierung
dafür einsetzen, den Herkunftsnachweis bei biologischem
Material zur Pflichtangabe für den Patentanmelder zu machen,
heißt es. Auf nationaler Ebene - etwa beim geplanten
Gendiagnostik-Gesetz - sollten zudem kurzfristig gesetzliche
Regelungen zur Stärkung des Persönlichkeitsschutzes beim
Umgang mit personenbezogenen Daten sowie zur Verwendung
menschlicher Desoxyribonukleinsäure (DNS), Zellen oder Organen
vorgelegt werden.
Die Regierung wird außerdem dazu aufgerufen, innerhalb
einer Frist von drei Jahren ab Gesetzesverkündung dem
Parlament einen Bericht über die Auswirkungen des Patentrechts
im Bereich der Biotechnologie vorzulegen. Außerdem soll sie
sich dafür einsetzen, das Europäische
Patentübereinkommen daraufhin zu überprüfen, wie
Kontrollmöglichkeiten und Transparenz verbessert werden
können.
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