|
|
vom
Opposition beklagt fehlendes Signal für mehr
Wettbewerb und Wachstum
Telekommunikationsgesetz
verabschiedet
Wirtschaft und Arbeit. Der Bundestag hat den Entwurf der
Bundesregierung für ein neues Telekommunikationsgesetz
(15/2316, 15/2345) am 12. März mit der Mehrheit der
Koalitionsfraktionen in geänderter Fassung angenommen. Er
folgte dabei einer Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft
und Arbeit (15/2674, 15/2679) vom 10. März. CSU und FDP
votierten gegen die Vorlage. SPD und Bündnisgrüne hatten
in einer Reihe von Anträgen Änderungen an dem
Regierungsentwurf vorgenommen, die ebenfalls gegen die Stimmen der
Opposition angenommen wurden. Änderungsvorschläge
(15/2684, 15/2685) sowie ein Entschließungsantrag der FDP
(15/2686) fanden dagegen keine Mehrheit. Der Bundestag lehnte
ferner einen Antrag der CDU/CSU (15/2329), mehr Wettbewerb,
Wachstum und Innovation in der Telekommunikation zu schaffen,
ab.
Im Wirtschaftsausschuss hatten alle Fraktionen bedauert, dass es
nicht gelungen sei, über die Fraktionen hinweg zu einer
Einigung zu kommen. Die Sozialdemokraten machten deutlich, dass die
Änderungsanträge zum großen Teil auf Wünsche
des Bundesrates zurückgingen. Unter anderem werde in dem
Gesetz jetzt nicht mehr vom "funktionsfähigen Wettbewerb",
sondern vom "wirksamen Wettbewerb" gesprochen. Eine wesentliche
Änderung besage, dass die Regulierungsbehörde für
Telekommunikation und Post dafür sorgen muss, dass ein
marktbeherrschendes Unternehmen wie die Deutsche Telekom AG, das
neue Produkte für Endkunden auf den Markt bringt, den
Mitbewerbern zeitgleich Vorleistungen zur Verfügung stellen
muss. Damit werde die Entstehung neuer Monopole bei Innovationen
verhindert.
Wiederverkauf nur "gebündelt"
Gleichzeitig habe sich die Koalition für ein
gebündeltes statt entbündeltes "Resale" (Wiederverkauf)
entschieden, um so Investitionen in die Infrastruktur zu
befördern. Dabei geht es um den Verkauf von Leistungen an
Wettbewerber, die sie dann an Endkunden weiterverkaufen. Hieß
es in der Regierungsvorlage noch, das marktbeherrschende
Unternehmen müsse den Mitbewerbern bestimmte angebotene
Dienste zu Großhandelspreisen zur Verfügung stellen
(entbündeltes Resale), so heißt es nun, dass der Zugang
zu "Verbindungsleistungen oder Anschlüssen in Verbindung mit
Verbindungsleistungen" zu gewähren ist (gebündeltes
Resale). Weiterverkäufer müssen also auch die Leitungen
von der Telekom mieten. Damit, so die Sozialdemokraten, komme man
jenen entgegen, die in der Vergangenheit in die Infrastruktur
investiert hätten.
Bei der Inkasso-Regelung habe ein gemeinsamer Vorschlag der
Branche Eingang in das Gesetz gefunden. Die Telekom verpflichte
sich, die Abrechnungen auch für Leistungen von Wettbewerbern
fortzusetzen, versehen mit einer Obergrenze für
Mehrwertdienste. Zudem sollen Sicherheitsbehörden bei der
Abfrage von Informationen bei Unternehmen der Branche einen Teil
der dadurch entstehenden Kosten tragen müssen, um solche
Abfragen dadurch zu reduzieren.
Balance erforderlich
Die Union bedauerte, dass von dem Gesetz kein Signal für
Wachstum, Innovation und Wettbewerb ausgehe. Es könne nicht
sein, dass Unternehmen bei der Regulierungsbehörde keinen
Antrag auf Einleitung eines Verfahrens wegen Machtmissbrauchs
stellen dürften. Antragsrechte seien zwingend für einen
chancengleichen Wettbewerb aller Marktteilnehmer. Auch seien
effiziente Sanktionsmechanismen wichtig, damit sich der Missbrauch
einer marktbeherrschenden Stellung nicht lohne. Auch sollte sich
der Gesetzgeber nicht zum Schiedsrichter für bestimmte
Dienste-Modelle machen. Erforderlich sei eine Balance zwischen
Infrastruktur und Dienste-Wettbewerb. Das "gebündelte Resale"
sei nicht geeignet, einen Dienstewettbewerb dort, wo sich
Infrastruktur und Investitionen nicht lohnen, in Gang zu setzen.
Die Fraktion beklagte ferner, dass der Ermessenspielraum der
Regulierungsbehörde ausgeweitet werde. Daher sei die
politische Unabhängigkeit der Behörde zu stärken.
Das Gesetz sei deshalb "im Interesse der Branche" abzulehnen.
Die FDP bezweifelte die EU-Konformität des Gesetzes und
hielt es für nicht wettbewerbsfördernd. Sie
plädierte unter anderem dafür, den Bereich der
Telefonüberwachung aus dem Gesetz herauszunehmen. Ihrem
Änderungsantrag, wonach das Bundeswirtschaftsministerium
allgemeine Weisungen an die Regulierungsbehörde im
Bundesanzeiger veröffentlichen müsse, stimmte auch die
CDU/CSU zu. Bündnis 90/Die Grünen bedauerten, dass es nun
voraussichtlich zu einem Vermittlungsverfahren kommen werde.
In einem gemeinsamen Entschließungsantrag unterstützen
die Fraktionen die Forderung der Deutschen Gesellschaft zur
Förderung der Gehörlosen und Schwerhörigen, einen
Vermittlungsdienst für die Anforderungen der Gehörlosen
und Hörgeschädigten bereitzustellen, um dieser Gruppe
Zugang zur elektronischen Kommunikation zu ermöglichen.
Zurück zur
Übersicht
|