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Regierung übernimmt
Bundesratsvorschläge
Großfeuerungsanlagen
Umwelt. Die Bundesregierung hat 39 von 43
Änderungsvorschläge des Bundesrates zu einer Verordnung
über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen (15/2596)
übernommen. Zwei Maßgaben hat sie teilweise und zwei
Vorschläge nicht übernommen, heißt es in der
Vorlage. Ziel ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie, mit der
Schadstoffemissionen von Großfeuerungsanlagen in die Luft
begrenzt werden sollen. Außerdem soll dazu beigetragen werden,
dass Grenzwerte für Stickstoffoxide und Partikel zum Schutz
der menschlichen Gesundheit eingehalten werden. Laut Regierung
entspricht die Verordnung von 1983 nicht mehr dem aktuellen
Kenntnisstand und sei daher vollständig überarbeitet
worden. Die EU verfolgt den Angaben zufolge das Ziel, gegen die
Versauerung durch Schwefeldioxide und Stickstoffoxide vorzugehen.
Sie wolle die Schadstoffe soweit vermindern, dass bei Depositionen
und Konzentrationen die kritischen Eintragungsarten und
Konstellationen unterschritten werden. Nicht übernommen hat
die Regierung Änderungsvorschläge der Länder zur
Nachrüstpflicht für bestehende Gasturbinen sowie zu
Zweitanlagen für feste Brennstoffe für Stickoxide.
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