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EU-Verordnungen angenommen
Bundestag regelt die Kennzeichnung von
gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln neu
Verbraucherschutz. Der Bundestag hat am 11. März auf
Empfehlung des Verbraucherschutzausschusses vom Vortag (15/2669)
einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (15/2520) zur
Durchführung von EU-Verordnungen auf dem Gebiet der Gentechnik
in geänderter Fassung angenommen und einen gleichlautenden
Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (15/2397) für erledigt
erklärt.
Die Verordnungen betreffen die Zulassung von gentechnisch
veränderten Lebens- und Futtermitteln, die
Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von gentechnisch
veränderten Organismen (GVO) und hieraus hergestellten Lebens-
und Futtermitteln sowie die grenzüberschreitende Verbringung
von gentechnisch veränderten Organismen. Die genannten
EU-Verordnungen verpflichten die Mitgliedstaaten dazu, die
zuständigen Behörden zu bestimmen und Sanktionen für
Verstöße gegen die Verordnungen festzulegen.
Abgelehnt hat der Bundestag einen Entschließungsantrag der
FDP (15/2683), mit dem die Regierung aufgefordert werden sollte,
die EU-Verordnung zur Kennzeichnung genetisch veränderter
Lebens- und Futtermittel eins zu eins in nationales Recht
umzusetzen, um Wettbewerbsverzerrungen zulasten der deutschen
Landwirtschaft und zusätzliche Bürokratie, die für
die Verbraucher keine verwertbare Informationen bringe, zu
vermeiden. Die Oppositionsfraktionen hatten im Ausschuss den
vorgelegten Gesetzentwurf als "überzogene
unverhältnismäßige Regulierung" kritisiert, der
zudem auch den Verordnungen der EU widerspreche. Auf besonderes
Mißfallen der Opposition stießen die vorgesehenen
Sanktionen von bis zu 50.000 Euro bei einer Verletzung der
Kennzeichnungsvorschriften. Dies sei im Lebensmittelrecht weder
üblich noch angemessen. Zudem bemängelten CDU/CSU und
FDP, dass das Bundesamt für Naturschutz und nicht das
Umweltbundesamt in das Genehmigungsverfahren einbezogen werden
soll.
Die Koalitionsfraktionen bezeichneten dagegen die Einbeziehung
des Bundesamtes für Naturschutz in das Genehmigungsverfahren
aus fachpolitischen Gesichtspunkten als gerechtfertigt. Zudem
vertraten sie die Ansicht, es sei aus Gründen des
Verbraucherschutzes erforderlich, bei Verstößen gegen die
Kennzeichnungspflicht hohe Sanktionen vorzusehen. Das Strafmaß
bewege sich im Rahmen der rechtlichen Zulässigkeit.
In einer Anhörung des Verbraucherschutzausschusses am 8.
März hatten die Experten den geplanten Strafrahmen bei
Verstößen gegen die Kennzeichnungspflicht von
gentechnisch veränderten Organismen ebenfalls kontrovers
beurteilt.
Marcus Girnau vom Bund für Lebensmittelrecht und
Lebensmittelkunde bezeichnete die im Gesetzentwurf enthaltene
Erhöhung des Strafrahmens bei Verstößen gegen
gentechnikspezifische Kennzeichnungsvorschriften als
"unangemessen". Dies gelte sowohl für die
Ordnungswidrigkeiten, die im Vergleich zum Lebensmittel- und
Bedarfsgegenständegesetz statt mit 25.000 Euro mit 50.000 Euro
Geldbuße belegt werden sollen, als auch für die
Erhöhung des Strafrahmens auf bis zu fünf Jahre, sofern
Leib und Leben oder Bestandteile des Naturhaushalts von erheblicher
ökologischer Bedeutung gefährdet werden.
Martin Holle von Unilever Deutschland bezeichnete die
Strafandrohungen besonders bei Fahrlässigkeitstaten als zu
hoch. Denn bei den bislang zugelassenen Lebens- und Futtermitteln,
die GVO enthalten oder mit GVO hergestellt wurden, handele es sich
meist um als Massengüter gehandelte Produkte. Insbesondere
für kleine und mittelständische Unternehmen werde eine
mehr als stichprobenartige Prüfung der bezogenen Waren nur
schwer möglich sein.
Jutta Jaksche von der Verbraucherzentrale Bundesverband
begrüßte dagegen ausdrücklich den erhöhten
Strafrahmen für Verstöße gegen die
Kennzeichnungspflicht bei gentechnisch veränderten Lebens- und
Futtermitteln.
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