bob
Bundestag verweist auf das Völkerrecht
Guantanamo Bay
Menschenrechte. Der Bundestag hat am 25.
März mit der Mehrheit von SPD, Bündnis 90/Die Grünen
und FDP einen Antrag (15/2756) zur Situation der Kriegsgefangenen
in Guantanamo Bay angenommen. Die CDU/CSU stimmte dagegen. Darin
heißt es, die Bundesregierung solle die USA auffordern, ihren
völkerrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen.
Die Bundesregierung soll sich darüber
hinaus dafür aussprechen, dass die USA die Gefangenen
zumindest so lange als Kriegsgefangene behandelt, bis ein
zuständiges Gericht ihren Status nach dem Völkerrecht
festgestellt hat. Deutschland müsse darauf hinwirken, dass
sich die humanitäre Lage der Häftlinge
verbessert.
Ferner soll die Regierung gegenüber den
USA darauf dringen, dass bei der Behandlung der Kriegsgefangenen
die humanitären und menschenrechtlichen Mindeststandards
eingehalten werden. Die Bundesrepublik müsse die Arbeit des
Internationalen Komitees des Roten Kreuzes unterstützen und
sich dafür einsetzen, dass auch andere Hilfsorganisationen
Zutritt zu den Gefangenen erhalten.
Faires Gerichtsverfahren gefordert
Der Bundestag fordert ferner von der
US-Regierung, dass das Recht jedes einzelnen Gefangenen in Guan-
tanamo Bay auf ein faires und freies Gerichtsverfahren unter
Beachtung der grundlegenden Rechtsgarantien erhalten bleiben
müsse. Gemeinsam mit anderen Staaten solle Deutschland darauf
hinarbeiten, dass der rechtliche Status der Inhaftierten in
Guantanamo Bay im Sinne der einschlägigen Normen des Genfer
Abkommens von 1949 so schnell wie möglich von einem
zuständigen Gericht geklärt wird.
Für die Einhaltung der grundlegenden
Menschenrechte und Grundfreiheiten der Gefangenen in Guan tanamo
Bay plädierte auch die FDP in einem eigenen Antrag (15/2175).
Dieser wurde auf Empfehlung des Menschenrechtsausschusses (15/2768)
mit der Mehrheit aller anderen Fraktionen des Hauses am gleichen
Tag abgelehnt.
In einem vom Plenum mit Koalitionsmehrheit
angenommen Antrag von SPD und Bündnisgrünen zur 60.
Tagung der Menschenrechtskommission (MRK) der Vereinten Nationen in
Genf (15/2755) heißt es, der Bundestag müsse entschieden
dafür eintreten, dass im Reformprozess der MRK die Befassung
mit der Menschenrechtssituation in einzelnen Ländern
"uneingeschränkt beibehalten bleibt". Die Bundesregierung
müsse alle diplomatischen Möglichkeiten nutzen, damit
Länder-Resolutionen nicht zu konfrontativen Blockbildungen und
entsprechendem Abstimmungsverhalten führen. In diesem Jahr
seien es vor allem die Situation in Tschetschenien (Russische
Föderation), in der Volksrepublik China, in Guatemala, in
Simbabwe, in Israel und den besetzten Gebieten und im Iran, die zur
Besorgnis Anlass gäben.
Außerdem solle die Bundesregierung auch
bei der diesjährigen MRK "unmissverständlich"
klarstellen, dass der Kampf gegen den internationalen Terrorismus
nicht von Verpflichtungen zwischen den Staaten entbindet und nicht
als Rechtfertigung für die Relativierung menschenrechtlicher
Standards dienen darf. Die Regierung müsse darauf dringen,
dass die Empfehlungen der im Vorjahr verabschiedeten Resolution zum
Menschenrechtsschutz bei der Terrorismusbekämpfung
systematisch umgesetzt werden. Gemeinsam mit den Partnern in der EU
müsse der eingeleitete Reformprozess im Sinne einer
Stärkung der MRK-Mechanismen vorangetrieben werden.
CDU/CSU und FDP fanden, die 60. Sitzung der
MRK sei "kein Anlass für selbstzufriedene
Jubiläumsfeierlichkeiten". Wie es in einem vom Bundestag mit
der Stimmen der Koalition abgelehnten Antrag (15/2741) heißt,
hätten die letzten Tagungen der MRK eine "ernste Krise" der
Menschenrechtsmechanismen der Vereinten Nationen deutlich werden
lassen. Eine zunehmende Nord-Süd-Konfrontation, in deren
Rahmen Kritik an Menschenrechtsverletzungen generell als westliches
Hegemoniestreben zurückgewiesen werde, und immer
fragwürdigere "Koalitionen" von Staaten, die vor allem darauf
bedacht seien, eine kritische Diskussion des eigenen Verhaltens zu
verhindern, hätten beispielsweise dazu geführt, das
wichtige Instrument der "Länderresolution" massiv zu
schwächen.
Oppositionsanträge wurden
abgelehnt
Internationale Menschenrechtspolitik sei ein
wesentlicher Beitrag zur internationalen Sicherheitspolitik. Um
diese Aufgabe erfüllen zu können, bedürfe die MRK
dringend einer Reform. Arbeitsweise und Mechanismus müssten
überprüft und umgestaltet werden. Als Koordinator der
westlichen Regionalgruppe müsse die Bundesregierung für
ein koordiniertes, effizientes und gut vorbereitetes Vorgehen
sorgen. Abgelehnt wurde auch auf Beschlussempfehlung des
Menschenrechtsausschusses (15/2509) ein Antrag der FDP (15/2174),
der sich für eine Reform und Stärkung der MRK
aussprach.
Der Bundestag wies ferner einen Antrag der
Oppositionsfraktionen (15/2152) auf Empfehlung des
Menschenrechtsausschusses (15/2715) zurück. Darin hatten
CDU/CSU und FDP sich dafür ausgesprochen, den Friedensprozess
im Sudan zu unterstützen, damit die nach wie vor zahlreichen
nicht gelösten Probleme geregelt werden können.
bob
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