bob
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb soll
geändert werden
Mit Koalitionsmehrheit gebilligt
Recht. Der Rechtsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.
März einen Entwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des
Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG, 15/1487) mit den
Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Voten der Opposition
gebilligt. Verbraucherinnen und Verbraucher würden dabei
erstmalig als gleichberechtigte Partner in den Schutzbereich des
Gesetzes integriert. Dadurch werde die Rechtsprechung zum geltenden
UWG aufgenommen und gleichzeitig eine Forderung der
Verbraucherverbände erfüllt, so die Regierung. Als
"vernünftig" bezeichnete die SPD das Gesetz; als "durchaus
positiv" würdigten Bündnis 90/Die Grünen die
Vorlage.
Änderungsanträge der FDP abgelehnt
Mit der Mehrheit von SPD und Bündnis 90/Die Grünen
wurden drei Änderungsanträge der FDP-Fraktion abgelehnt.
Nach Vorstellung der Liberalen sollte unter anderem eine
Formulierung gegen die Telefonwerbung neu gefasst werden. Die
Position der Koalition, die Telefonwerbung verbieten zu wollen, sei
"schlicht falsch", erklärten die Liberalen. Der
Durchschnittsverbraucher sei durchaus in der Lage, mit dieser Art
von Werbung angemessen umzugehen.
Der Passus zur Gewinnabschöpfung sollte nach Auffassung der
FDP gestrichen werden. Bei der Gewinnabschöpfung ist geregelt,
dass derjenige, der vorsätzlich unterlauteren Wettbewerb
begeht und hierdurch zu Lasten einer Vielzahl von Abnehmern einen
Gewinn erzielt, auf dessen Herausgabe an den Bundeshaushalt in
Anspruch genommen werden kann. Dies sei "das Tor zu amerikanischen
Verhältnissen", so die FDP, und werde im Übrigen mit
erheblichen Unsicherheiten und Unzulänglichkeiten behaftet
sein.
Die SPD betonte, Gewerbetreibende dürften nicht einfach bei
Privatpersonen anrufen. Das würde "nerven" und könne
"unsägliche Formen" annehmen. Man könne heute schon per
Unterschrift telefonische Werbung ausdrücklich erlauben. Die
sogenannte Robinson-Liste sei demgegenüber völlig
unverbindlich. Wenn Werbetreibende argumentieren, dass
Arbeitsplätze verloren gingen, könne man nur die
Rechtssprechung zitieren, die heute schon die Telefonwerbung
verbiete. Die Sozialdemokraten plädierten für einen
Gewinnabschöpfungsanspruch. Diejenigen, die den Verbraucher
schädigten und sich vorsätzlich wettbewerbswidrig
verhielten, sollten gezwungen werden, den dadurch erzielten Gewinn
wieder herauszugeben. Die Praxis werde nach der in der
Anhörung des Ausschusses geäußerten
Sachverständigenauffassung diese Haltung bestätigen.
Bündnis 90/Die Grünen begrüßten, dass der
Verbraucherschutz erstmals ins Gesetz gegen den unlauteren
Wettbewerb Eingang gefunden habe. In der Formulierung seien ehemals
"stumpfe Waffen zu scharfen Schwertern" geworden. Die Warnung der
FDP vor "amerikanischen Verhältnissen" sei schlicht falsch.
Tatsache sei, dass Geschäftsinhaber den Teil, den sie durch
unlauteren Wettbewerb erhalten hätten, wieder
"herausrücken müssen".
Mündigkeit statt Restriktion
Die CDU/CSU betonte, sie setze auf den "mündigen
Bürger". Im europäischen Vergleich sei die deutsche
Gesetzesfassung "einfach zu restriktiv", beispielsweise bei der
Telefonwerbung. Verbraucherschützer und die Wirtschaft seien
mit der gefundenen Lösung nicht einverstanden. "So geht es
nicht", meinte die Union zur mangelnden Akzeptanz der
Betroffenen.
Bei der Frage zur Möglichkeit der Gewinnabschöpfung
sei der Bundesregierung vorzuhalten, dass die Beweislastverteilung
ungelöst sei. Kein Mensch wisse, was den tatsächlich
erzielten Gewinn ausmache, gab die Unions zu bedenken. Rechtliche
Unsicherheiten würden mit dem Gesetz in Kauf genommen. Dies
würde dazu beitragen, dass das "schlechte Image" des deutschen
Rechts in der Wirtschaft weiter bestehen bleibe. bob
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