wol
Union will die Bundeswehr für innere
Sicherheit einsetzen
Grundgesetzänderung erforderlich
Inneres. Eine Änderung des Grundgesetzes in den Artikeln 35
und 87 will die CDU/CSU-Fraktion mit einem Gesetzentwurf zur
Erweiterung von Aufgaben der Bundeswehr erreichen (15/2649).
Die Unionsabgeordneten legen in der Begründung dar, der
Einsatz von Streitkräften der Bundeswehr zum Schutz ziviler
Objekte könne die Polizei entlasten, da die Bedrohung durch
den internationalen Terrorismus zu einer besonderen Herausforderung
für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und
Ordnung geworden sei. Dies habe zu einer nie dagewesenen Belastung
der Sicherheitskräfte von Bund und Ländern
geführt.
Der Gesetzentwurf verfolgt daher das Ziel, die rechtlichen
Voraussetzungen für einen Einsatz der Streitkräfte auf
Anforderung eines Bundeslandes zum Schutz ziviler Objekte im Falle
terroristischer Bedrohung zu schaffen.
Im Interesse der gebotenen Rechtssicherheit sei dabei der
Streitkräfteeinsatz zur Hilfe der Verhinderung eines
unmittelbar drohenden Katastrophenfalls sowie im Hinblick auf die
Zuständigkeit der Streitkräfte für die Abwehr von
Gefahren aus der Luft klarzustellen. Eine entsprechende
Rechtsgrundlage soll darüber hinazs auch für den Einsatz
von Bundeswehrstreitkräften zur Abwehr von Gefahren von See
her geschaffen werden, heißt es in der Vorlage.
In der Begründung erklärt die CDU/CSU-Fraktion weiter,
um den Einsatz von Streitkräften der Bundeswehr im Falle
terroristischer Bedrohung zu ermöglichen, bedürfe es
einer Ergänzung des Grundgesetzes. Angesichts der
grundsätzlich verschiedenen Aufgaben von Polizei- und
Streitkräften müsse der Einsatz der Bundeswehr jedoch die
"Ultima Ratio" bleiben.
Zuständigkeit der Länder betont
Die Zuständigkeit der Bundesländer bei der Wahrnehmung
polizeilicher Aufgaben sei zu wahren,
indem der Einsatz der Streitkräfte nur auf Anforderung
eines Landes im Wege der Amtshilfe vorgesehen ist, heißt es im
Entwurf.
Da die Streitkräfte nach dem Grundgesetz bereits zur Hilfe
bei einem besonders schweren Unglücksfalls angefordert werden
können, bedürfe es auch hier einer Klarstellung,
argmentiert die Union. So soll unter anderem der Begriff
"Naturkatastrophe" durch den Begriff "Katastrophe" ersetzt werden.
Mit einer solchen Formulierung übernehme man die
Begrifflichkeit aus dem Katastrophenschutzrecht, das für die
Annahme oder Feststellung einer Katastrophe nicht auf die Art des
auslösenden Ereignisses, sondern auf seine Folgen für die
Bevölkerung und die innere Sicherheit des Staates abstelle.
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