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wol
Abkommen mit der Türkei gegen Organisierte
Kriminalität
Gesetzentwurf zur Ratifizierung
Inneres. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zum
Abkommen mit der Türkei über die Zusammenarbeit bei der
Bekämpfung von Straftaten mit erheblicher Bedeutung,
insbesondere des Terrorismus und der Organisierten
Kriminalität (15/2724), vorgelegt. Mit dem Gesetzentwurf
sollen die Voraussetzungen für die Ratifizierung des Abkommens
geschaffen werden. In der Begründung heißt es, der
Abschluss bilateraler Abkommen zur Verbesserung der Zusammenarbeit
der zuständigen Behörden stelle ein wirksames Mittel zur
gemeinsamen Bekämpfung der Organisierten Kriminalität,
des Terrorismus und anderer Straftaten von erheblicher Bedeutung
dar. Als Schwerpunkte der Zusammenarbeit werden dabei auch die
Deliktbereiche der illegalen Herstellung und des Transports von
Rauschgift genannt. In der Gesetzesvorlage wird klargestellt, die
vereinbarte Zusammenarbeit erfolge nach Maßgaben des
jeweiligen innerstaatlichen Rechts und regele dabei die
Rahmenbedingungen der Kooperation und vor allem den Austausch
personenbezogener Daten. Fragen der Rechtshilfe in Straf- oder in
Fiskalsachen sollen vom Abkommen nicht erfasst werden. Ausnahmen
über die festgelegten Bedingungen zur Verwendung
personenbezogener Daten und anderer Informationen sollen danach nur
zur Verhütung und Verfolgung von Straftaten mit erheblicher
Bedeutung und zur Abwehr von erheblichen Gefahren für die
öffentliche Sicherheit zulässig sein. wol
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