mik
Altschuldenproblematik der
Landwirtschaftsunternehmen lösen
Anhörung im mitberatenden
Ausschuss
Haushalt/Verbraucherschutz. Die Problematik der Altschulden der
landwirtschaftlichen Unternehmen der ehemaligen Deutschen
Demokratischen Republik soll endgültig gelöst werden.
Darin waren sich Politiker und Sachverständige bei einer
öffentlichen Anhörung des Ausschusses für
Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft am 22.
März einig, bei der es um Gesetzentwürfe der
Bundesregierung (15/1662) und der FDP-Fraktion (15/2468) zur
Änderung der Regelung über Altschulden
landwirtschaftlicher Unternehmen ging.
Allerdings sahen die Sachverständigen in beiden
Entwürfen einen "erheblichen" Nachbesserungsbedarf. Mit ihrem
Entwurf will die Regierung die Rückzahlungsbedingungen
für landwirtschaftliche Altschulden ändern und bietet den
Betrieben an, die mit den Banken abgeschlossenen Verträge
über die nachrangige Bedienung der Altschulden gegen Zahlung
eines angemessenen Ablösebetrages zu beenden. Der
Abführungssatz für Zahlung auf landwirtschaftliche
Altschulden soll laut Entwurf von bislang 20 Prozent des
handelsrechtlichen Jahresüberschusses auf 65 Prozent der
neugeregelten Bemessungsgrundlage erhöht werden. Die FDP
schlägt in ihrem Entwurf vor, die Altschulden pauschal in
Höhe von 33 Prozent abzulösen. Federführend für
beide Gesetzentwürfe ist der Haushaltsausschuss.
Der Vertreter des Deutschen Bauernbundes betonte, dass dieses
Problem vierzehn Jahre nach der Wende endlich gelöst werden
müsse. Durch ein entsprechendes Gesetz werde die
Planungssicherheit der Betriebe bei Abschluss einer
Ablösevereinbarung erhöht, da konkrete
Zahlungsmodalitäten getroffen würden. Allerdings
dürfe der Mindestablösebetrag 50 Prozent der historischen
Schulden zuzüglich der aufgelaufenen Zinsen nicht
unterschreiten.
Auch Wolfgang Krüger vom Deutschen Bauernverband hielt den
Gesetzentwurf der Bundesregierung für "noch nicht
ausreichend". So lehnte er den Eintritt in die
Rangrücktrittsvereinbarung ab, da dadurch unter anderem
Drittgläubigerinteressen verletzt würden. Auch beim
freiwilligen Ablöseverfahren sieht er "erheblichen
Nachbesserungsbedarf".
Der Vertreter des Deutschen Raiffeisenverbandes lehnte ebenfalls
einen einseitigen Eingriff in die Rangrücktrittsvereinbarung
und eine Verschärfung der Rückzahlungsbedingungen "mit
Nachdruck" ab. Es sei absehbar, dass eine solche gesetzliche
Regelung die höchsten deutschen und EU-Gerichte
beschäftigen werde, sodass erneut eine Phase quälender
rechtlicher Klärung folgen würde.
Michael Hansen von der Arbeitsgemeinschaft Altschuldenumwandlung
begrüßte ebenfalls die Möglichkeit der Ablöse
der Altschulden durch eine Vergleichslösung. Allerdings
müsse die Höhe des Ablösebetrages zumutbar und
tragbar sein, ohne dass die Existenz der Betriebe gefährdet
werde. Nach seiner Schätzung sind von einer solchen Regelung
rund 1.500 Unternehmen betroffen.
Dietmar Schulze, Staatssekretär im brandenburgischen
Landwirtschaftsministerium, betonte, dass mit dem Gesetz der
Konsolidierungsprozess der Landwirtschaft in den neuen
Bundesländern fortgeführt werden müsse. Im
Vordergrund sollte eine Lösung stehen, der einem breiteren
Kreis von Unternehmen die Chance eröffne, ihre Altschulden
abzulösen. mik
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