mik
Trassenagentur einrichten
Gesetzentwurf der Koalition zur
Eisenbahninfrastruktur
Verkehr und Bauwesen. Der Zugang zur Eisenbahninfrastruktur und
die Struktur der Eisenbahn soll en neu geregelt werden. Zur
Aufsicht soll zusätzlich eine Trassenagentur für
Eisenbahnen des Bundes eingerichtet werden. Dies sieht ein
Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die
Grünen (15/2743) vor, mit dem EU-Richtlinien umgesetzt werden
sollen.
Die Eisenbahninfrastrukturunternehmen und besonders die
öffentlichen Betreiber der Schienenwege sind zur
Gewährung des Zugangs zur Eisenbahninfrastruktur verpflichtet,
heißt es in der Begründung. Ein Betreiber der
Schienenwege sei jedes Unternehmen, dass für den Betrieb, den
Bau und die Unterhaltung der Schienenwege der Eisenbahn
zuständig ist. Der weitere Begriff des
Eisenbahnstrukturunternehmens schließe den Betrieb sonstiger
Betriebsanlagen wie Bahnhöfe mit ein.
Die Verpflichtung zur Gewährleistung des Zugangs zur
Eisenbahninfrastruktur bestehe jedoch nicht für die Benutzung
von Schienenwegen, die ausschließlich zur Nutzung für den
eigenen Güterverkehr betrieben werden (Werksbahnen,
Gleisanschlüsse).
Das Recht auf Zugang zur Eisenbahninfrastruktur stehe
Einsenbahnverkehrsunternehmen, Haltern von Eisenbahnfahrzeugen,
Unternehmen, die Güter mit der Eisenbahn transportieren
wollen, sowie Bund und Ländern (Zugangsberechtigte) zu.
Um die Überwachung des Netzzuganges zu erleichtern, soll
eine Trassenagentur beim Eisenbahn-Bundesamt eingerichtet werden.
Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben sollen insgesamt 25 Planstellen
geschaffen werden. Der Gesetzentwurf wurde am 25. März an die
Ausschüsse (federführend: Verkehr und Bauwesen)
überwiesen. mik
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