mik
Einnahmen für Mitgliedstaaten
Entschließungen zur EU-Maut
angenommen
Verkehr und Bauwesen. Zugestimmt hat der Bundestag am 25.
März zwei Entschließungsanträgen der
Koalitionsfraktionen zu Unterrichtungen durch die Bundesregierung
(15/1153, 15/1547), in denen es um Mitteilungen der EU-Kommission
zur Finanzierung eines elektronischen Mautsystems und über die
Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter
Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge geht.
Nach den Entschließungen soll die Bundesregierung sich
unter anderem dafür einsetzen, dass der Betrieb von
Mautsystemen mit überwiegend lokaler Verkehrsbedeutung vom
Anwendungsbereich der EU-Richtlinien ausgenommen werden soll und
dass für die Bestückung von Kontrollstellen und für
lokal begrenzte Mauterfassungen auf Brücken oder in
Tunnelbereichen wirtschaftlich sinnvolle Systeme in Anwendung
kommen müssen. Neben den von der Gemeinschaft bereits
eingeführten Nahbereichssystemen soll auch die
Infrarottechnik, die ein wichtiger Teil des deutschen
LKW-Mautsystems wird, als zulässige technische Komponente in
den Vorschlag aufgenommen werden, heißt es in der
Entschließung.
Daneben soll die Bundesregierung im Verkehrsministerrat unter
anderem darauf achten, dass die Zulässigkeit der Anlastung
aller Wegeposten nach dem Prinzip der Vollkostendeckung auch in
Zukunft als Grundlage zur Ermittlung der Wegekosten unverzichtbar
sei und die Verwendung der Einnahmen entsprechend den bisherigen
Spielräumen der geltenden Richtlinie den Mitgliedstaaten
überlassen bleiben soll. Auf eine Aufsichtsbehörde solle
verzichtet werden.
mik
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