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wol
Dank und Kritik für Wahlkreiskommission
Empfehlungen teilweise strittig
Inneres. Dank und Kritik erntete die
Wahlkreiskommission am 26. Mai von den Mitgliedern des
Innenausschusses für ihre Arbeit bei der Neuordung der
Wahlgebiete in den insgesamt 299 Bundestagswahlkreisen. Der
Präsident des Statistischen Bundesamtes, Johann Hahlen, hatte
den Mitgliedern des Ausschusses in seiner Funktion als
gewählter Vorsitzender der Wahlkreiskommission noch einmal
detailliert die rechnerischen Grundlagen für die Empfehlungen
erläutert, die bereits Anfang Januar im Bericht der Kommission
(15/2357) vorgestellt worden waren.
Aus den Reihen der SPD war im Hinblick auf
die Definition zur Änderung von Wahlkreisen kritisiert worden,
dass die Kommission von der ursprünglich gestaffelten
Ausgangsbasis einer "Kann-, Soll-, oder Mussveränderung" nach
der gesetzlichen Vorlage quasi zu einer neuen Regelung in Form
einer "Muss-plus" Lösung gekommen sei. Hier stelle sich die
Frage, ob dies im Sinne des Gesetzgebers sei und ob es nicht
richtiger wäre, der Wahlkreiskontinuität für
Bürgerinnen und Bürger Vorrang zu geben. Die CDU/CSU
unterstrich diese Präferenz der SPD für Kontinuität
und fragte in diesem Zusammenhang auch nach einem Rechtsgutachten,
das sich mit der Notwendigkeit befasst habe, die mathematischen
Vorgaben zwingend umzusetzen. Eine Verschiebung von Wahlkreisen
über Bundesländer hinweg sei ohnehin problematisch,
deshalb rege die Union an, bei der Bewertung von
Wahlkreisveränderungen Kriterien wie "nicht erforderlich",
"nicht notwendig" oder "wenig hilfreich" aufzunehmen.
Auch die Bündnisgrünen hatten die
Berücksichtigung eines gewachsenen Gefühles von
Zugehörigkeit bei der Wahlkreisgestaltung betont. Sie
unterstützten den Vorschlag von SPD und CDU/CSU, eine Einigung
auf der Grundlage von vernünftigen Gesprächen vor Ort und
im Einvernehmen mit der Landesebene in problematischen Fragen
erreichen zu wollen. Auf die Frage der CDU/CSU nach dem
alternativen Rechenmodell nach Lagué-Schepers zum eingesetzten
Modell nach Hare-Niemeyer, hatte Hahlen dargelegt, bei einem
alternativen Rechenmodell und unter Berücksichtigung der Frage
der Union nach geringst möglicher Wahlkreisveränderung
könne dies bedeuten, dass in Niedersachsen und Bayern kein
zusätzlicher Wahlkreis entstehe, sondern die
Bevölkerungszahlen durch Veränderungen und Verschiebungen
innerhalb der Wahlkreise erreicht würden, während sich
der Abwärtstrend in Thüringen mit dem Verlust eines
Wahlkreises bei gleichzeitiger Erweiterung eines Wahlkreises
für Sachsen ausdrücken könne.
Verbindliche Zahlen für Juli
erwartet
Hahlen war zuvor auch auf die zugrunde
gelegten Bevölkerungszahlen vom 21. Dezember 2002 eingegangen,
die von den Abgeordneten angesprochen worden waren. Er hatte
erklärt, die zur endgültigen Berechnung erforderlichen
Zahlen von Ende Dezember 2003 stünden dem Statistischen
Landesamt im Juli diesen Jahres zur Verfügung - es sei aber
davon auszugehen, dass sich angesichts einer Kontrollberechnung auf
der Grundlage der Bevölkerungszahlen von Ende Juni 2003 der
von der Kommission festgestellte Trend zur Notwendigkeit von
Wahlkreisveränderungen und Verschiebungen nicht gravierend
ändern werde.
Hahlen hatte dargelegt, die gesetzlich
festgeschriebene Maximalabweichung von 25 Prozent der
Bevölkerungszahlen in den Wahlkreisen "nach oben oder unten"
hätte zu der Empfehlung im vorgelegten Bericht geführt,
in Schleswig-Holstein und Thüringen bei der nächsten
Bundestagswahl auf jeweils einen Wahlkreis zu verzichten und Bayern
und Niedersachsen aufgrund zunehmender Bevölkerungszahlen
einen zusätzlichen Wahlkreis zu geben. wol
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