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Bundestag beschließt nationale
Zuteilung
Treibhausgas-Emissionszertifikate
Umwelt. Der Bundestag hat am 28. Mai den
Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen über
den nationalen Zuteilungsplan für
Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in der Zuteilungsperiode 2005
bis 2007 (15/2966) in der am 26. Mai vom Umweltausschuss
beschlossenen Fassung (15/3224, 15/3237) angenommen. Zuvor hatte am
24. Mai eine Sachverständigenanhörung stattgefunden. Die
EU-Staaten hatten sich verpflichtet, nationale Pläne
aufzustellen. Sie sollen den Umfang und die Zuteilung der
Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen regeln. Das Gesetz
enthält Ziele für die Kohlendioxidemission sowie Regeln
für die Zuteilung und Ausgabe von Emissionsberechtigungen an
die Anlagenbetreiber.
Für 2005 bis 2007 wird danach eine
Zielmenge für den Kohlendioxidausstoß von 859 Millionen
pro Jahr vorgegeben. Diese teilt sich auf in eine Menge von 503
Millionen Tonnen für die Sektoren Energie und Industrie sowie
298 Millionen Tonnen für die Sektoren Verkehr und Haushalte
und 58 Millionen Tonnen für Gewerbe, Handel und
Dienstleistungen. Für die Zeit von 2008 bis 2012 wird eine
Zielmenge von 844 Millionen Tonnen pro Jahr vorgegeben, die sich
auf 495 Millionen Tonnen für Energie und Industrie und 291
Millionen Tonnen für Verkehr und Haushalte sowie 58 Millionen
Tonnen für Gewerbe, Handel und Dienstleistungen
verteilt.
Im Umweltausschuss hatten die
Sozialdemokraten betont, jene Unternehmen würden besonders
entlas-tet, die schon eine hohe Emissionsminderung erreicht haben.
Durch eine Malus-Regelung werde ein Anreiz zur Modernisierung von
Kraftwerken geschaffen. Die Union stellte fest, kritischer Punkt im
Blick auf Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten deutscher Unternehmen
sei die Gesamtmenge. Die Regierung solle in Brüssel einen
Vorbehalt geltend machen, wenn sich die deutsche Regelung von der
europäischer Mitbewerber bei der Belastung für die
Unternehmen unterscheidet. Die Bündnisgrünen sagten, der
Zuteilungsplan sei in wichtigen Details verbessert worden. Die FDP
bemerkte, kleine und mittlere Unternehmen würden erheblich
zusätzlich belastet und Betreiber bestimmter Altanlagen
ungerechtfertigt bevorzugt.
Auf Antrag der Koalition nahm der Bundestag
eine Entschließung an. Danach sollen vor allem Stahlerzeuger,
deren Treibhausgasausstoß aufgrund einer schrittweisen
Auslastung der Produktionskapazitäten gestiegen ist oder bei
denen die Produktionsübernahme an anderen Standorten zu hohen
Mehremissionen geführt hat, bei der Zuteilung der Zertifikate
ohne eine "Deckelung" auskommen können, wenn unzumutbare
Härten oder deutliche wirtschaftliche Nachteile zu erwarten
wären. Abgelehnt hat der Bundestag
Entschließungsanträge der Union (15/3238) und der FDP
(15/3239). Laut Union sollte die Regierung sicherstellen, dass es
zu keinen Wettbewerbsnachteilen gegenüber dem
europäischen Ausland kommt. Die FDP verlangte, bestimmte
Energieträger, Produktionsanlagen, Standorte oder
Marktteilnehmer nicht zu privilegieren oder zu benachteiligen.
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