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Die geringe Bezahlung für Betreuer
älterer Menschen kritisiert
Probleme mit Pauschalsystem
Recht. Kritik an der mit Einführung eines Pauschalsystems
beim Zeitbudget und der mit der Vergütung verbundenen
Reduzierung des Betreuungsaufwands sowie die Erörterung der
Probleme beim Vertretungsrecht für Angehörige
prägten am 26. Mai die Anhörung des Rechtsausschusses zur
Novellierung des Betreuungsrechts (15/2494). Das Gesetz regelt die
Betreuung der wachsenden Zahl älterer Menschen, die ihr Leben
wegen einer geistigen Beeinträchtigung teilweise oder
gänzlich nicht mehr selbst regeln können, durch
ehrenamtliche oder professionelle Betreuer.
Aus Sicht des Deutschen Caritasverbands ist die Einführung
eines pauschalierten Vergütungssystems aufgrund einer
Mischkalkulation prinzipiell zu begrüßen. Bislang legen
Betreuer den Zeitaufwand individuell und damit für einzelne
Betroffene unterschiedlich fest. Ein Stundensatz von 31 Euro ist
laut Caritas jedoch "nicht kostendeckend und muss angehoben
werden". Auch die Stundenpauschale - der künftig erlaubte
Zeitaufwand - sei zu gering bemessen. Betreute Menschen in
besonders vielschichtigen Problemlagen könnten so nicht
bedarfsgerecht versorgt werden.
Für den Deutschen Anwaltverein äußerte Klaus
Schlimm (Köln) ebenfalls Kritik an der Pauschalierung der
Vergütung: Es gehe um Kostensenkung, die Qualität der
Betreuung werde sich bei einem Teil der Betroffenen verschlechtern.
Georg Dodegge, Amtsrichter aus Essen, meinte, der Gesetzentwurf
könne nicht verbergen, "dass vorrangig fiskalische Interessen
und weniger die Interessen und Bedürfnisse der Betreuten"
verfolgt werden. Mehrere Sachverständige äußerten
auch Zweifel, ob eine Aufwertung der gesetzlichen Vertretungsmacht
für Angehörige den richterlich verfügten Aufwand
tatsächlich vermindern könne.
Bernhard Knittel, Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht
München, begrüßte grundsätzlich das Konzept,
weil so gesetzliche Betreuungsverfahren erübrigt werden
könnten, die ohnehin zu 70 Prozent zur Bestellung von
Angehörigen führten. Auch die Formulierung lasse die
Gefahr eines Missbrauchs der Vertretungsmacht gering erscheinen.
Fachanwältin Gisela Baum aus Berlin erklärte dagegen,
Angehörige mit Verfügungsvollmacht über das
Vermögen Betreuter räumten vor der Einweisung in ein Heim
nicht selten die Konten leer. Oft sei auch nicht zu kontrollieren,
ob Angehörige das Geld der Betreuten auch voll in deren
Interesse aufwendeten. Zudem würden solche Vollmachten wegen
möglicher Haftungsrisiken von Banken nicht anerkannt. Rolf D.
Hirsch von der Bonner Initiative gegen Gewalt im Alter sagte,
Konflikte im Familienkreis seien über die ärztliche
Versorgung der Betreuten nicht gesetzlich zu regeln. kos
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