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bob
18 Jahre Mindestalter bei Streitkräften
Keine Kindersoldaten
Recht. Das Mindestalter für die Teilnahme an bewaffneten
Konflikten und von Personen in Streitkräften eines
Vertragsstaates, die unmittelbar an Feindseligkeiten teilnehmen
dürfen, soll verbindlich auf 18 Jahre angehoben werden. Dies
sieht ein am 6. September 2000 in New York unterzeichnetes
Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des
Kindes auch bei bewaffneten Konflikten vor. Zur Ratifikation hat
die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (15/3176) vorgelegt. Noch
gilt als Mindestalter für die Teilnahme an bewaffneten
Konflikten und für die Zugehörigkeit zu den
Streitkräften eines Vertragsstaates ein Alter von 15 Jahren.
Der Bundesrat hat am 13. Mai beschlossen, keine Einwendungen zu
erheben. bob
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