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bob
Neue Zuständigkeiten für
Sozialgerichte
Gesetzentwurf
Recht. Zur Übertragung der Zuständigkeit für
Streitigkeiten über Angelegenheiten der Grundsicherung
für Arbeitssuchende und von Sozialhilfeangelegenheiten auf die
Sozialgerichte hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf
(15/3169) vorgelegt, der aus Sicht der Regierung die notwendigen
Folgeregelungen enthält. Außerdem eröffne er den
Ländern im Rahmen des geltenden Verfassungsrechts die
Möglichkeit, Aufgaben der Sozialgerichtsbarkeit von besonderen
Spruchkörpern der Gerichte der allgemeinen
Verwaltungsgerichtsbarkeit wahrnehmen zu lassen. Diese Option sei
nur solange erforderlich, bis durch entsprechende
Personalmaßnahmen wie beispielsweise Neueinstellungen und
Versetzungen von Richtern die Aufgaben bei den Sozialgerichten
selbst wahrgenommen werden können. Die Bundesrat hat am 14.
Mai erklärt, das Gesetz bedürfe seiner Zustimmung. Die
Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht. bob
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