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wol
Abkommen mit Tunesien ratifizieren
Verbrechensbekämpfung
Inneres. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt,
mit dem das Abkommen vom 7. April 2003 zwischen der Regierung der
Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tunesischen
Republik über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von
Straftaten von erheblicher Bedeutung ratifiziert werden soll
(15/3177).
Geregelt wird mit dem Abkommen insbesondere die Zusammenarbeit
der Behörden zur Prävention und zur Bekämpfung von
Terroranschlägen, Drogenkriminalität, Waffenhandel,
Menschenhandel und Schleuserstraftaten, Schmuggel von Kunstwerken
und Antiquitäten sowie zur Bekämpfung von
Geldwäasche unf Falschgeldhandel. Der Austausch von
Informationen soll dabei im Rahmen des jeweiligen innerstaatlichen
Rechts erfolgen. Der Entwurf wurde am 27. Mai vom Plenum an den
Innenausschuss überwiesen. wol
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