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rab
Diskutierte Änderungen sind nicht
sinnvoll
Verfassung der Europäischen
Union
Europa. Derzeit diskutierte Änderungen im Bereich der
Innen- und Justizpolitik am Konventsentwurf der Verfassung der
Europäischen Union (EU) betrachtet die Mehrheit der
Abgeordneten des Bundestages mit "großer Sorge". In einem vom
Parlament am 28. Mai angenommenen Antrag (15/3208) von SPD und
Bündnis 90/Die Grünen heißt es, in diesen Bereichen
sowie beim Auslösemechanismus der verstärkten
Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten drohten Rückschritte, die
teilweise einen Rückfall hinter bereits bestehende Regelungen
darstellten.
Die im Justiz- und Innenbereich sowie bei der Sozialpolitik im
Rahmen der Regierungskonferenz vorgeschlagenen
"Notbremsmechanismen" für den Europäischen Rat seien
sowohl unter dem Gesichtspunkt der Transparenz als auch der
Handlungsfähigkeit "fragwürdig". Der Europäische Rat
würde zunehmend in die Rolle eines "Superlegislativrates"
gedrückt.
Der Bundestag sprach sich auf Antrag von SPD und
Bündnisgrünen dafür aus, der erweiterten EU ein
solides Fundament für die Zukunft zu geben, indem die
Europäische Verfassung verabschiedet wird. Laut Antrag
begrüßt die Mehrheit der Parlamentarier, dass der
Grundsatz der "doppelten Mehrheit" der Mitgliedstaaten sowie der
Bevölkerung in der Regierungskonferenz nicht mehr in Frage
stehe. Die vom Europäischen Konvent erarbeitete Formel, nach
der eine "doppelte Mehrheit" die Mehrheit der Mitgliedstaaten
darstellt, wenn sie mindestens drei Fünftel der
Bevölkerung repräsentiert, komme dem Ziel einer
verbesserten Handlungsfähigkeit der EU am nächsten. Durch
Anhebung der Schwellenwerte dürfe es aber nicht zu
Lösungen kommen, die den geltenden Regelungen des Vertrages
von Nizza entsprechen oder diese sogar noch verschlechtern. rab
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