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Deutsche Post AG verpflichtet sich zu bestimmten
Dienstleistungen
Unterrichtung
Wirtschaft und Arbeit. Die Deutsche Post AG hat eine
Selbstverpflichtungserklärung abgegeben, bestimmte
Postdienstleistungen zu erbringen. Dies teilt die Bundesregierung
in einer Unterrichtung (15/3186) mit, die der Bundestag am 27. Mai
zur Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen hat. Darin
erklärt das Unternehmen, freiwillig bestimmte Leistungen
anzubieten - über die Dienstleistungen hinaus, zu denen sie
nach dem Postgesetz verpflichtet ist (Universaldienst).
Die freiwillige Selbstverpflichtung umfasst zwölf
Dienstleistungen. So werden Zusatzleistungen wie Einschreiben,
Wert- und Nachnahmesendungen auch für Paketsendungen in den
Universaldienst einbezogen. Wertsendungen werden bis zu einer
Wertobergrenze von 25.000 Euro angeboten. Das bundesweite Angebot
in mindestens 12.000 Postfilialen erstreckt sich auf alle Brief-
und Paketbeförderungsleistungen. In zusammenhängend
bebauten Wohngebieten mit mehr als 2.000 Einwohnern wird mindestens
eine stationäre Posteinrichtung bereitgestellt. Weiterhin
gewährleistet die Deutsche Post AG, dass in solchen
Wohngebieten mit mehr als 4.000 Einwohnern grundsätzlich eine
stationäre Einrichtung in maximal zwei Kilometern Entfernung
für die Kunden erreichbar ist. Die stationären
Einrichtungen werden grundsätzlich durchgehend ganzjährig
an sechs Werktagen geöffnet, wobei sich die
Öffnungszeiten an der Nachfrage orientieren. Die
Öffnungszeiten der Kleinstfilialen werden mindestens 50
Prozent über der tatsächlichen Kundennachfrage liegen.
Die Deutsche Post AG stellt bei Veränderungen einer
stationären Einrichtung drei Monate vor der geplanten
Maßnahme "das Benehmen mit der zuständigen
Gebietskörperschaft" her. Bei Änderungen im
Briefkastennetz wird ebenfalls das Benehmen mit den Gemeinden
mindestens sechs Wochen vorher hergestellt.
Ferner garantiert das Unternehmen bis zum Ablauf der
Exklusivlizenz, dass bundesweit etwa 108.000 Briefkästen zur
Verfügung stehen. Im Jahr 2007 wird diese Zahl unter
Berücksichtigung der Nachfrage überprüft. Die
Deutsche Post AG stellt ebenso sicher, dass die Briefkästen
nicht vor der letzten angegebenen Leerungszeit geleert werden. Sie
verpflichtet sich, der Regulierungsbehörde die notwendigen
Informationen zu überlassen, damit diese die Einhaltung des
Leistungsangebots überprüfen kann. Die Maßnahmen im
Zusammenhang mit der Bereitstellung stationärer Einrichtungen
werden bis spätestens zum Jahresende 2004 umgesetzt,
heißt es weiter. Alle anderen Verpflichtungen sollen sofort
umgesetzt werden. Die Erklärung gilt bis Ende 2007. vom
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