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Anträge der Opposition abgewiesen
Internationales GATS-Abkommen
Wirtschaft und Arbeit/Bildung und Forschung. Abgelehnt hat der
Bundestag am 27. Mai Anträge der CDU/CSU (15/1008), das
Liberalisierungsniveau beim Welthandel mit Dienstleistungen zu
erhöhen und die GATS-Verhandlungen zügig voranzubringen,
sowie der FDP (15/1010), internationale Rechtssicherheit und
transparente Regeln für den Dienstleistungshandel
aufzustellen. Das Plenum folgte dabei einer Empfehlung des
Wirtschaftsausschusses (15/3101) vom Vortag. Die Union hatte die
Regierung aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die
Verhandlungen über ein "Allgemeines Abkommen über den
Handel mit Dienstleistungen" (GATS) nicht durch einen von den
Koalitionsfraktionen beschlossenen Parlamentsvorbehalt
verzögert werden. Die Liberalen hatten sich für eine
bessere Einbindung der Parlamente, etwa in Form einer
Parlamentarischen Versammlung bei der WTO, stark gemacht.
Der Bundestag lehnte darüber hinaus mit Koalitionsmehrheit
einen weiteren Antrag der CDU/CSU (15/1095) auf Empfehlung des
Bildungsausschusses (15/1844) ab. Danach sollte die Regierung bei
den GATS-Verhandlungen dafür sorgen, dass die öffentliche
Aufsicht über das Bildungswesen in Deutschland erhalten
bleibt, die Kulturhoheit der Länder nicht beeinträchtigt
wird sowie Qualitätsstandards und die Anerkennung von
Hochschulabschlüssen in der Regelungsbefugnis der einzelnen
Staaten verbleiben. vom
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