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sas
Hopfen und Tabak einbezogen
Betriebsprämienregelung passiert
Parlament
Verbraucherschutz. Gegen die Stimmen von Union und FDP hat der
Bundestag am 27. Mai ein von den Koalitionsfraktionen vorgelegtes
erstes Gesetz zur Änderung des
Betriebsprämiendurchführungsgesetzes (15/3046) auf den
Weg gebracht. Ohne Debatte hatte der Verbraucherschutzausschuss die
Vorlage tags zuvor gebilligt (15/3223). Demnach werden für
Hopfen und Tabak die Direktzahlungen entkoppelt und in die
Betriebsprämienregelung einbezogen.
Die Fraktionen tragen so einem vom EU-Agrarrat beschlossenen
Reformpaket für Baumwolle, Tabak, Olivenöl und Hopfen
sowie der Reform der EU-Agrarpolitik Rechnung. Weiter heißt
es, mit der vollständigen Entkoppelung der
Rohtabakprämien ab 2010 wolle man sich von der
produktbezogenen Förderung des Tabakanbaus verabschieden. Bei
Tabak werden die Direktzahlungen 2006 entkoppelt. Von da an sind in
einer vierjährigen Übergangsphase mindestens 40 Prozent
des bisherigen Finanzvolumens zu entkoppeln und in die
Betriebsprämienregelung einzubeziehen. Als gekoppelte
Zahlungen weitergeführt werden können bis zu 60 Prozent.
Ab 2010 werden 50 Prozent des Finanzvolumens noch als entkoppelte
Direktzahlungen gewährt und die übrigen 50 Prozent
für Umstrukturierungen zur Verfügung gestellt. Da die
Entkopplung der Zahlungen 2005 beginnt, sind auch Direktzahlungen
für Hopfen von da an zu entkoppeln und in die
Prämienregelung einzubeziehen. sas
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