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Probleme künftiger Bilanzierung in den
Unternehmen erörtert
Öffentliche Sitzung mit Professor
Herzig
Finanzen. Probleme der Bilanzierung in Unternehmen hat der
Finanzausschuss am 26. Mai in einer öffentlichen Sitzung
erörtert. Dabei ging es um die Zukunft des
Maßgeblichkeitsprinzips und um mögliche mittelbare
Auswirkungen der Fortentwicklung der internationalen
Rechnungslegung auf das deutsche Steuerrecht. Als
Sachverständiger stand Professor Norbert Herzig von der
Universität Köln den Abgeordneten Rede und Antwort.
Herzig berichtete, die IAS-Verordnung der EU (International
Account Standards, internationale Standards der Rechnungslegung)
führe dazu, dass es ab 2005 zu einer deutlichen Zäsur in
der Rechnungslegung kommen wird. Die EU schließe sich damit
den Überlegungen der IAS an. Für den Konzernabschluss sei
verpflichtend, dass die IAS europaweit angewendet werden. Die
IAS-Verordnung der EU lasse außerdem zu, dass auch
Einzelabschlüsse nach den IAS erstellt werden können. Das
Bundesjustizministerium habe angedeutet, auch Kaufleute
könnten die Möglichkeit zu einem Einzelabschluss nach den
IAS erhalten.
Anders als Kapitalgesellschaften müssten Kaufleute
weiterhin einen Einzelabschluss nach dem Handelsgesetzbuch (HGB)
vorlegen. Wahlweise könnten sie zusätzlich einen
IAS-Abschluss machen, so Herzig. Daneben gebe es noch die
Steuerbilanz. Diese Vielzahl von Bilanzen nebeneinander führe
zu zahlreichen Bi-lanzierungspflichten der Kaufleute. Neben der
Umsetzung der IAS werde auch über eine Modernisierung des HGB
nachgedacht. Zu Fragen sei auch, welche Sogwirkungen von
IAS-Einzelabschlüssen ausgehen werden. Herzig erwartet in
diesem Zusammenhang eine beachtliche Sogwirkung. Wenn Banken die
IAS-Bilanzen als transparenter betrachteten, entstünde
ebenfalls ein Sog zu dieser Rechnungslegung. IAS- und HGB-Bilanzen
nebeneinander seien eine "missliche Situation". Vielleicht werde
die Modernisierung des HGB in Richtung der IAS gehen, meinte der
Professor.
Herzig stellte ferner die Frage, was aus dem alten
Maßgeblichkeitsgrundsatz wird, wonach die Steuerbilanz an die
Handelsbilanz anknüpft. Das Ideal der Einheit von Handels- und
Steuerbilanz sei nicht mehr gegeben, die Maßgeblichkeit
vielfach durchbrochen. Für die steuerliche Gewinnermittlung
gebe es einerseits den Bestandsvergleich (Bilanzen zur
Gewinnermittlung) und andererseits eine
Einnahmen-/Überschussregelung, die primär für
Freiberufler zugelassen sei, für Kaufleute jedoch nicht.
Während es im traditionellen HGB um den Gläubigerschutz
gehe, stehe bei den IAS die Schonung der wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit im Vordergrund. Nach dem
Realisationsprinzip werde eine Wertsteigerung erst dann steuerlich
zum Gewinn, wenn der Wert realisiert worden ist.
Ein weiteres Kriterium sei die Objektivierbarkeit, sagte Herzig.
Das Steuerrecht als Massenrecht brauche objektivierbare Regeln. Ein
Wahlrecht zwischen einem Bestandsvergleich und einer
Einnahmen-/Überschussregelung für kleine und mittlere
Unternehmen könnte für diese bei der Wahl der letzteren
zu einer einfacheren Rechnungslegung führen. Die HGB-Bilanz
stelle die Kapitalerhaltung in den Mittelpunkt. Herzig
äußerte große Zweifel an der langfristigen
Tragfähigkeit der Kapitalerhaltungsbilanz. Durch die
EU-Grundfreiheiten kämen ausländische Gesellschaften nach
Deutschland, denen man keinen Abschluss nach deutschen Regeln
vorschreiben könne. Zudem sei der Kapitalerhaltungsgedanke,
wonach Ausschüttungen auf der Grundlage von Bilanzen
stattfinden, ein deutscher Sonderweg. EU-weit sei dafür keine
Mehrheit zu gewinnen.
Die IAS hätten einen gewissen Charme, so der Professor
weiter, und wären integrationsförderlich für Europa.
Allerdings sei die Harmonisierungsrichtung ungesichert. Hinzu
komme, dass die IAS von einem privaten "Standardsetter" entwickelt
worden seien. Die Frage sei, wie daraus "Recht" werde. Dieses Recht
wäre mit einem gewaltigen Demokratiedefizit ausgestattet. Auch
hätten die "Standardsetter" in London immer die Aktionäre
im Auge. Dem IAS liege lediglich der Informationsaspekt zugrunde.
Dies sei auch der Unterschied zur Besteuerung, die mit einem
Zahlungsabfluss verbunden sei. Steuerlich seien zuverlässige
Informationen erforderlich. Die IAS könnten nicht die
Grundlage der Besteuerung sein. vom
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