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Neuregelung sorgt für Unmut bei den
Wirtschaftsverbänden
Gesellschafter-Fremdfinanzierung
Finanzen. Die CDU/CSU- und die FDP-Fraktion haben am 26. Mai im
Finanzausschuss angekündigt, Änderungsanträge zum
Paragrafen 8a des Körperschaft-steuergesetzes einzubringen.
Sie sollen im Zusammenhang mit dem in der Beratung befindlichen
Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung der Abgabenordnung
und des Einkommensteuergesetzes (15/904) beraten werden.
Zu diesem Gesetzentwurf hatte der Ausschuss am Nachmittag
Sachverständige in einer öffentlichen Anhörung
befragt, die sich auch zur Problematik des Paragrafen 8a
(Gesellschafter-Fremdfinanzierung) geäußert hatten. Das
Bundesfinanzministerium (BMF) hat im Zusammenhang mit dieser
Regelung die Verbände um Stellungnahmen gebeten. Sie sollen
bis 4. Juni vorliegen. Die Fachbeamten aus Bund und Ländern
wollen nach Regierungsangaben vom 23. bis 25. Juni die Thematik in
der Absicht erörtern, sie in einem BMF-Anwendungsschreiben zu
regeln, das noch in der ers-ten Jahreshälfte im
Bundessteuerblatt veröffentlicht werden soll.
Oppositionsabgeordnete hatten dagegen im Finanzausschuss unter dem
Eindruck von Sachverständigenaussagen aus der Anhörung
für eine gesetzliche Regelung anstelle eines
Anwendungsschreibens plädiert und die Bundesregierung
aufgefordert, einen Formulierungsvorschlag vorzulegen. Einen Antrag
der FDP und der Union, einen solchen Formulierungsvorschlag bis zu
nächsten Ausschusssitzung vorzulegen, lehnte die
Koalitionsmehrheit jedoch ab.
Die seit dem 1. Januar gültige Regelung des Paragrafen 8a
geht auf das Ergebnis des Vermittlungsausschusses vom Dezember 2003
sowie auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs
zurück. Dabei geht es um die steuerliche Erfassung von
verdeckten Gewinnausschüttungen. Wie es in einer Eingabe der
acht großen deutschen Wirtschaftsverbände heißt, hat
die Neufassung zu erheblicher Rechtsunsicherheit und zu vielen
Anwendungs- und Auslegungsproblemen geführt, die sich durch
ein Anwendungsschreiben des Ministeriums allein nicht beseitigen
ließen.
Ziel der alten Regelung zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung sei
es gewesen, übermäßige Auslandsfinanzierungen zu
verhindern und Missbrauch zu bekämpfen. Die neue Regelung
schränke jedoch die Finanzierungsfreiheit der Unternehmen
drastisch ein und erhöhe die Unternehmensbesteuerung deutlich.
Viele Unternehmen seien in ihrer Existenz bedroht, da neben der
"sachlich nicht gerechtfertigten Steuerbelas-tung" von Zinsen mit
Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer oft auch noch erhebliche
Probleme bei Kreditverhandlungen einträten. Vor allem für
Mittelständler sei es ein erhebliches Problem. Bankkredite an
Unternehmen würden oft von Sicherheiten, der Abgabe von
Garantieerklärungen oder von Bürgschaften des
Gesellschafters abhängig gemacht.
Die Verbände fordern unter anderem eine Freibetragsregelung
anstatt der jetzigen Freigrenze für an den Gesellschafter
gezahlte Zinsen in Höhe von 250.000 Euro und die Herausnahme
der Bankfinanzierung. Die "normale Bankenfinanzierung" dürfe
vom Paragrafen 8a nicht erfasst werden. Die Unionsfraktion schloss
sich diesen Forderungen an. vom
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