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Sachverständige bewerten die Pläne der
Koalition uneinheitlich
Entlastungsbetrag für
Alleinerziehende
Finanzen. Unterschiedlich haben Experten die von SPD und
Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten
Änderungsvorschläge zu einem Gesetzentwurf des
Bundesrates über die Änderung der Abgabenordnung (15/904)
bewertet. Dies wurde bei einer öffentlichen Anhörung des
Finanzausschusses am 26. Mai deutlich. Die Koalitionsfraktionen
wollen zusätzlich zur Änderung der Abgabenordnung auch
das Einkommensteuergesetz ändern. Dabei geht es um
Berufsausbildungskosten, um einen Entlastungsbetrag für
Alleinerziehende und um die Abführung der Kapitalertragsteuer.
So soll erreicht werden, dass Aufwendungen für eine
Berufsausbildung, die nicht Werbungskosten oder Betriebsausgaben
sind, bis zur Höhe von 4.000 Euro als Sonderausgaben abziehbar
sind. Darüber hinaus wollen die Fraktionen den
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Höhe von 1.308
Euro im Jahr auf Fälle ausdehnen, in denen das Kind das 18.
Lebensjahr bereits vollendet hat und dem Steuerpflichtigen
dafür ein Freibetrag oder Kindergeld zusteht.
Die Deutsche Steuergewerkschaft begrüßte die
vorgesehenen Änderungen als wesentlichen Beitrag, die bisher
oft schwierigen und streitanfälligen Abgrenzungsfragen
hinsichtlich der Abzugsfähigkeit von Ausbildungs- und
Fortbildungskosten in ihrer Handhabung wesentlich zu vereinfachen.
Es werde damit klargestellt, dass Aufwendungen für ein
Erststudium zu den nur im beschränkten Umfang als
Sonderausgaben abzugsfähigen Kosten der privaten
Lebensführung zu rechnen seien. Aufwendungen im Rahmen eines
Zweitstudiums würden künftig als Werbungskosten oder
Betriebskosten anerkannt. Dem schloss sich der Paritätische
Wohlfahrtsverband an. Der Gesetzgeber folge mit der Änderung
der Rechtssprechung des Bundesfinanzhofs zur einkommensteuerlichen
Behandlung von Ausbildungskosten.
Der Bund der Steuerzahler sieht durch den Regierungsantrag die
Rechtssprechung des Bundesfinanzhofes ausgehebelt. Die generelle
Zuordnung der Kosten für erstmalige Ausbildungsmaßnahmen
zu den beschränkt abziehbaren Sonderausgaben verstoße
gegen dessen Vorgaben. Die geplanten Änderungen beim
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende hingegen werden
begrüßt. Damit würden durch das
Haushaltsbegleitgesetz 2004 entstandene Belastungen für
Alleinerziehende ausgeglichen. Auch der Verband der
alleinerziehenden Mütter und Väter begrüßte die
Änderungen, die für einen großen Teil der
Alleinerziehenden nun wieder die Steuerklasse 2 garantieren
würden. hau
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