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bob
Menschenrechtliche Lage in Afghanistan nicht
zufriedenstellend
Statement des Auswärtigen Amtes
Menschenrechte. Ein Vertreter des Auswärtigen Amtes hat am
30. Juni vor dem zuständigen Ausschuss betont, die
menschenrechtliche Lage in Afghanistan sei nach wie vor "nicht
zufriedenstellend". Dies gelte zum Beispiel für die Situation
der Frauen und die Zustände in den Gefängnissen.
Die humanitäre Lage sei vor allem im Süden
Afghanistans angespannt. Die mangelnde Versorgung mit Trinkwasser
sei dort besonders bemerkbar. Die Säug-lingssterblichkeit in
dem Land sei eine der höchsten der Welt. Zur Todesstrafe
bemerkte der Regierungsvertreter, entscheidende Akteure in der
afghanischen Politik, vor allem im konservativen Lager, sowie der
große Teil der Bevölkerung seien für die Exekution
bestimmter Gefangener. Auch der afghanische Präsident Hamid
Karzai tendiere in diese Richtung. Eine Hinrichtung sei seit Ende
des Taliban-Regimes bekannt geworden. 16 zum Tode verurteilte
Häftlinge säßen in den Gefängnissen. Es gebe
eine aus deutscher Sicht bedenkliche Informationspolitik der
afghanischen Regierung. Dringend erforderlich sei es, auf die
Förderung rechtsstaatlicher Prinzipien zu dringen.
SPD und Bündnis 90/Die Grünen wiesen
übereinstimmend auf eine Konferenz der Innenminister Anfang
Juli dieses Jahres hin. Danach könne nicht ausgeschlossen
werden, dass die Afghanen, die nach Deutschland geflohen seien,
zurückgeschickt würden. In Afghanistan sei die Lage aber
alles andere als stabil. Die Bundesregierung nannte die
Rückführungsdiskussion "sehr komplex". Innenminister Otto
Schily (SPD) habe Recht, wenn er sage, irgendwann gebe es
angesichts der zunehmenden Stabilisierung Afghanistans keinen Grund
mehr, die Flüchtlinge nicht in ihre Heimat zurück zu
schicken. Die Fraktion der CDU/CSU wies auf die stellenweise
unkoordinierte humanitäre Hilfe hin.
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